Beschlussvorlage - 01/BV/596/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf  9.419.945 €

ordentliche Aufwendungen auf            12.366.760 €

Entnahme aus Rücklagen auf                              1.595.950 €

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf 8.952.400 

ordentliche Auszahlungen auf                                  11.083.495 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 3.039.600 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                3.039.600 €                                 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf            2.511.295 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             380.200  

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                               1.966.195 €.  

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A 350 v.H.

Grundsteuer B 350 v.H.

Gewerbesteuer 330 v.H.

Mit der Haushaltssatzung werden 62,58 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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