30.11.2016 - 10 Haushaltssatzung 2017 der Stadt Altentreptow

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Wortprotokoll

Die Baumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2017 werden von Frau Kmietzyk erläutert:

  • Hallenanbau FFw

- hat sich herausgezögert, aber jetzt liegt die Baugenehmigung vor

- je nach Wetterlage bis Weihnachten durcharbeiten können

  • Fahrstuhl Bibliothek
  • Barrierefreiheit für Bibliothek soll geschaffen werden
  • Eingangstür muss vergrößert werden
  • Erneuerung Feldstraße und Schulstraße
  • Ist in 2017 nur noch die Abrechnung der Ausbaubeiträge.
  • Spielplatz Klosterberg
  • Erste Bauberatung hat stattgefunden, mit den Arbeiten kann begonnen werden.
  • Gehweg Klosterberg
  • Ausschreibung ist erfolgt mit den Arbeiten kann nach Auswertung begonnen

werden.

 

  • Neubau Schulhof

 

Frau Knebler erläutert: Für diese Maßnahme wurden zwei Fördermittelanträge gestellt. In dieser Woche erreichte uns vom Innenministerium, dort wurde die Sonderbedarfszuweisung beantragt, die Nachricht, dass eine Förderung ggf. nur in Höhe von 75 % des Eigenanteiles erfolgen kann. Die Verwaltung hatte 90 % beantragt. Daraus ergibt sich ein höherer Eigenanteil für die Stadt. Dieser ist im HHPl noch nicht dargestellt.

Die Bereitstellung des Eigenanteiles muss im HHPl der Stadt nachgewiesen werden, da es sonst kleine Fördermittel gibt.

 

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor: Bei der Maßnahme „Schulhof KGS“ und „Hochwasserschutz Karlsplatz“ eine Haushaltssperre anzubringen. Sollte die Förderung für den Schulhof gewährt werden, entfällt die Maßnahme „Hochwasserschutz Karlsplatz“ in 2017. Sollte eine Förderung nicht erfolgen, entfällt die Maßnahme „Schulhof KGS“ in 2017.

 

  • Erneuerung Loickenziner Straße/Alte Molkerei und Trostfelder Weg

-          Straßenbaumaßnahme die in Abstimmung mit der GKU umgesetzt werden soll.

  • 2. BA Papenbeek

-          Liegt Fördermittelbewilligung bis 2018 vor

  • Beschilderung Denkmalroute

-          Die LEADER Mittel wurden nicht bewilligt. Für das nächste Jahr sind drei Schilder eingeplant.

 

Herr Wichmann fragt: Wieso kann die GKU die Straßenmaßnahmen nicht alleine machen?

 

Herr Bartl antwortet: Die Straßen gehören der Stadt. Die GKU legt nur den Kanal.

 

Herr Wichmann stellt fest: An der Straße sind doch nur drei Anlieger. 

 

Frau Kmietzyk antwortet: Da gibt es auch eine Gewerbefirma und andere angrenzende Flurstücke.

 

Herr Sorge fragt: Kann nicht nur der Leitungsausbau erfolgen?

 

Herr Werner fragt: Kann die GKU ihre Maßnahme nicht alleine machen? Gibt es Gutachten für den Zustand der Straße? Muss diese Straße unbedingt gemacht werden?

 

Herr Sorge fragt: gibt es Fördermittel für den Hochwasserschutz Karlsplatz?

 

Frau Kmietzyk antwortet: Eine Förderrichtlinie ist nicht bekannt.

 

Herr Wichmann fragt: ob nicht die GKU an dieser Maßnahme beteiligt werden kann?

 

Herr Bartl antwortet: Die Leitung gehört der Stadt. Eine Beteiligung der GKU ist somit kaum glich.

 

Herr Kruse sagt: Sollte nicht der, der die Leitung verlegt hat, in Anspruch genommen werden.

 

Herr Bartl antwortet: Die Leitung ist alt, wer soll da in Anspruch genommen werden?

 

Herr Sorge stellt Anträge nachfolgend benannte Positionen zu streichen bzw. zu kürzen:

 

  1. Vorbericht zum HHPl. S. 9: Das Fritz-Reuter-Haus nicht zu veräern, sondern eine Verpachtung zu prüfen.
  2. Vorbericht HHPl S. 35: Erwerb bewegliches Anlagevermögenbei der KGS von

43.000 auf 23.000 € zu reduzieren. Vorhang Urnenkammer 5.000 € werden gestrichen.

  1. Vorbericht S. 24: Auszahlungen für Gebäude sollen gestrichen werden:

-          Instandsetzung Urnenkammer = 30.000 €

-          Grundschule = 17.000 €

-          Schulhof Grundschule = 15.000 €

-          Fassade FFw = 25.000 €

-          Umbau rote Schule = 180.000 € streichen bzw. reduzieren

-          Loickenziner Straße = streichen 100.000 € Einzahlungen

                                                    272.500 € Auszahlungen

 

Frau Kmietzyk merkt an: dass die Nutzungsänderung für die ehemalige Grundschule

(rote Schule) für das ganze Haus gestellt wurde. Hierfür musste laut Baugenehmigung ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Sobald eine Nutzung der oberen Räume erfolgen soll, muss das Brandschutzkonzept umgesetzt werden. Die Aufwendung, die im HHPl veranschlagt sind, sind die, für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.

 

Herr Sorge sagt: wir müssen Mittel frei bekommen, um liquide zu bleiben.

 

Frau Kmietzyk antwortet: Die Bedingungen aus der Baugenehmigung müssen umgesetzt werden.

 

Frau Kmietzyk erläutert: Die 17.000 €r die Grundschule beinhalten die Nachrüstung von Lärmschutzdecken. Im Hortbereich ist dies bereits erfolgt. Diese Forderung gibt es auch für die Klassenräume aufgrund des Lärmpegels.

 

Herr Wichmann sagt: die T 12 hat den gleichen Rang und auch dort sind Verbesserungsmaßnahmen notwendig. Inwieweit ist es dann gerechtfertigt diese Maßnahmen an der Grundschule durchzuführen oder nicht. Ist dies denn zwingend erforderlich?

 

Frau Kmietzyk antwortet: Ja, das ist zwingend erforderlich. In der Grundschule ist es lauter als in der KGS. Für die Lehrer und Schüler ist das für den Unterricht sehr wichtig.

 

Herr Wichmann fragt: Was soll auf dem Schulhof passieren für 15.000 €?

 

Frau Kmietzyk antwortet: bisher wurde dort nur ein Spielgerät umgesetzt und die Sitzflächen der Bänke neu gemacht. Mehr ist auf dem Schulhof noch nicht passiert. Die Hochbeete sollen weg, Pflanzungen, Pflasterungen und der Sandkasten soll vergrößert werden.

 

Herr Weinerowski sagt:  Bei den Änderungsvorschlägen für die KGS kann er nicht mitgehen. Wir dürfen nicht an unserer Zukunft sparen.

 

Herr Wichmann fragt: Wie ist das Produkt für das naturnahe Kleingewässer, wo die Planungskosten ausgewiesen sind?

 

Frau Knebler sagt: Suche im Anschluss raus. (Produkt lautet: 5.1.1.00.56.2555000, Seite 35 von 123 im HHPl 2017)

 

 

Herr Sorge lässt zu den einzelnen Änderungsanträgen abstimmen:

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Fritz-Reuter-Haus nicht zu veräern sondern eine Verpachtung zu prüfen.

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:          1

Enthaltungen:            1

 

Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Umbau ehemalige Grundschule zu verschieben.

 

Ja-Stimmen:           4

Nein-Stimmen:          -

Enthaltungen:            3

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Streichung Fassade FFw.

 

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:          1

Enthaltungen:            1

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Reparatur Urnenkammer zu streichen.

 

Ja-Stimmen:4

Nein-Stimmen:           -

Enthaltungen:             3

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Werterhaltungsmaßnahmen Grundschule zu streichen.

 

Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:           -

Enthaltungen:             2

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Die Baumaßnahmen „KGS Schulhof“ und „Hochwasserschutz Karlsplatz“ mit einer haushaltwirtschaftlichen Sperre zu versehen.

 

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:           -

Enthaltungen:             -

 

Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Die Maßnahme Loickenziner Straße/Alte Molkerei zu streichen

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:          1

Enthaltungen:            1

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Erwerb bewegliches Anlagevermögen bei der KGS von 43.000 € auf 23.000 € zu reduzieren.

 

Ja-Stimmen:4

Nein-Stimmen:          3

Enthaltungen:            -

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Wer ist für den Änderungsantrag: Erwerb bewegliches Anlagevermögen Vorhang für die Urnenkammer zu streichen.

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:          -

Enthaltungen:            2

 

Der Änderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung mit Ergänzung der Änderungsanträge. 

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:       -

Enthaltungen:         2

 

 

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Anlagen zur Vorlage