Beschlussvorlage - 03/BV/097/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Bartow wurde am 21.04.2009 beschlossen. Auf der Sitzung vom 16.06.2022 (03/BV/099/2022: geänderter Beschluss: „Keine Veränderung. Beibehaltung der bisherigen Entgelte. Einstimmig beschlossen.”) wurde die neue Benutzungs- und Entgeltordnung abgelehnt.

 

Gegenwärtig werden folgende Entgelte erhoben:

 

                    kompletter Saal           halber Saal

 

ganztägig         120,00 €                     60,00 €

 

bis 6 h                60,00 €          30,00 €

 

bis 3 h                30,00 €      15,00 €

 

es werden maximal 120,00€ in Rechnung gestellt.

 

Durch das Fachgebiet Finanzen wurde eine neue Gebührenkalkulation erstellt. (03/BV/094/2022)

 

Die Erarbeitung einer Kalkulation und die Erstellung einer neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Bartow.

(Maßnahmen-Nr.: 07/2022).

 

Kalkuliert wurden folgende Benutzungsentgelte:

 

            Kalkuliert                     Vorschlag Verwaltung

Kompletter Saal           14,37 €/Stunde                     14,00 €/Stunde

 

Halber Saal                     9,16 €/Stunde                      9,00 €/ Stunde

 

Unter Einbeziehen der neu kalkulierten Nutzungsentgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Bartow erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während der Vermietung regelt.

 

Unterscheidung zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden.

 

Wenn die Gemeindevertreter nicht den neuen Entgelten zustimmen sollten, muss die neue Entgeltordnung mit den alten Entgelten beschlossen werden. Die aktuelle Entgeltordnung ist veraltet und darf aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr umgesetzt werden.

 

Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus mit folgenden Nutzungsentgelten:

 

kompletter Saal          halber Saal

ganztägig                            ___ €                         ___ €

bis 6 h                                    ___ €                          ___ € 

bis 3 h                                    ___ €                           ___ € 

 

es werden maximal  ____€ in Rechnung gestellt (ganztägig)

 

und setzt damit die Maßnahme 07/2022, aus dem Haushaltsicherungskonzept der Gemeinde Bartow um. Somit wird der Gleichheitsgrundsatz umgesetzt und gewahrt, da kein Unterschied zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern gemacht wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.3.00.432290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Dorfgemeinschaftshaus/Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 1.000 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 960 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 40 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Durch die Anpassung der Entgelte kann die Gemeinde Mehrerträge/Mehreinzahlungen erzielen, da sich die Gemeinde Bartow in der Haushaltskonsolidierung befindet.

 

 

 

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Anlagen

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