Beschlussvorlage - 36/BV/135/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Fördermittel: Förderung von Projekten der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur- hier Speicher Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2022 mit 476 Millionen Euro erneut erhebliche Mittel für das seit 2015 bestehende Bundesprogramm SJK zur Verfügung gestellt. Damit werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt.
Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Hierzu möchte die Gemeinde einen Antrag auf Fördermittel stellen, um mit diesem Programm den Speicher in Tützpatz zu sanieren. Um hier die Kosten und damit den Eigenanteil beziffern zu können, wurde eine Kostenschätzung zugearbeitet. Diese bezieht sich auf die Sanierung des Erdgeschosses und einer Brandmeldeanlage für das Gesamtgebäude.
Ob diese Baumaßnahme (nur Ausbau des Erdgeschosses+ Brandmeldeanlage des Gesamtgebäudes) genehmigungsfähig ist, wird die zuständige Bauaufsicht des Landkreises befinden.
Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf 2.120.431,25 €. Das bedeutet für das Förderprogramm mit einer Fördersumme von 75% und einem Eigenanteil von 25%:
Zuwendungssumme: 1.590.323,44 €
Eigenanteil;: 530.107,81 €.
Dieser Eigenanteil ist in die Haushalte 2023 und 2024 einzuplanen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, den Fördermittelantrag zur energetischen Sanierung des Speichers in Tützpatz zu stellen.
Dieser Antrag bezieht sich auf das Erdgeschoss und die Brandmeldeanlage für das Gesamtgebäude.
Die Gesamtkosten nach einer aktuellen Kostenschätzung belaufen sich auf 2.120.431,25 €.
Damit ergibt sich, bei einer 75%-tigen Förderung, ein Eigenanteil von 530.107,81 €.
Dieser ist in die Haushalte 2023 und 2024 einzuplanen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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442,3 kB
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