Beschlussvorlage - 39/BV/104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche im Anschluss an die vorhandene Bebauung in Klein Teetzleben baulich in einem geringen Umfang zu entwickeln. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben.

 

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist das geeignete Planungsinstrument. Das Verfahren soll nun beschleunigt durchgeführt werden, um zügig Wohnbaufläche zur Verfügung zu stellen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht dieses Verfahren durch die Nutzung des § 13b BauGB. Zum Wechsel der Art des Verfahrens wurde am 30.03.2022 ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss muss nochmal geändert werden, da die Baugrenze und der Baukörper im Entwurf angepasst wurden.

Da die Gemeinde Groß Teetzleben über keinen Flächennutzungsplan verfügt, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan als selbstständiger Bebauungsplan aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt in der Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1 und umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 84/5 sowie die Flur-stücke 84/3, 84/4 und 85.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

im Norden: durch die Bebauung in Klein Teetzleben

im Süden: durch Biotop- und Waldflächen

im Osten: durch die Bebauung in Klein Teetzleben

im Westen: durch die Ringstraße

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben wird mit dem Antragsteller/ Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abschließen. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller/ Vorhabenträger sein.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V: 

 

  1. den Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ gemäß § 13b BauGB,

 

  1. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB,  

 

  1. die öffentliche Auslegung mit Veröffentlichung im Internet und mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Amtskurier“ einzuleiten.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Gemeinde Groß Teetzleben wird mit dem Antragsteller/ Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abschließen. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller/ Vorhabenträger sein.

 

 

 

 

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Anlagen

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