Beschlussvorlage - 39/BV/104/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Geänderter Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 13b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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06.07.2022
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Sachverhalt
Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche im Anschluss an die vorhandene Bebauung in Klein Teetzleben baulich in einem geringen Umfang zu entwickeln. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist das geeignete Planungsinstrument. Das Verfahren soll nun beschleunigt durchgeführt werden, um zügig Wohnbaufläche zur Verfügung zu stellen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht dieses Verfahren durch die Nutzung des § 13b BauGB. Zum Wechsel der Art des Verfahrens wurde am 30.03.2022 ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss muss nochmal geändert werden, da die Baugrenze und der Baukörper im Entwurf angepasst wurden.
Da die Gemeinde Groß Teetzleben über keinen Flächennutzungsplan verfügt, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan als selbstständiger Bebauungsplan aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt in der Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1 und umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 84/5 sowie die Flur-stücke 84/3, 84/4 und 85.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:
im Norden: durch die Bebauung in Klein Teetzleben
im Süden: durch Biotop- und Waldflächen
im Osten: durch die Bebauung in Klein Teetzleben
im Westen: durch die Ringstraße
Die Gemeinde Groß Teetzleben wird mit dem Antragsteller/ Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abschließen. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller/ Vorhabenträger sein.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:
- den Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ gemäß § 13b BauGB,
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB,
- die öffentliche Auslegung mit Veröffentlichung im Internet und mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Amtskurier“ einzuleiten.
Finanz. Auswirkung
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Gemeinde Groß Teetzleben wird mit dem Antragsteller/ Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abschließen. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller/ Vorhabenträger sein.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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