Grundstücksangelegenheit - 40/GA/103/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breesen ist Eigentümer einzelner Gartengrundstücke, Garagengrundstücke, PKW-Stellflächen und landwirtschaftlicher Flächen.

 

Die derzeitige Pachthöhe für Gärten beträgt 0,06€/m², insgesamt 722,94 € jährlich. Der Pachtzins wurde seit Jahren nicht erhöht. Mit dem Haushaltssicherungskonzept hat die Gemeinde eine Erhöhung der Pacht auf 0,20 € beschlossen. (Nr. 3/2021)

 

Die Pacht für Garagen und PKW Stellflächen beträgt derzeit 60,00 € jährlich, insgesamt für Garagen 1.800 € jährlich und für PKW Stellflächen  1.500 € jährlich. Diese Verträge sollen auf 80,00 € jährlich angepasst werden.

 

Des Weiteren hat die Gemeinde Breesen landwirtschaftliche Pachtverträge mit einer Gesamtpacht von 6.927,59 €/Jahr abgeschlossen. Diese Verträge sollen an die derzeit geltenden Pachtpreise vom StALU angepasst werden.

 

Die Pacht- und Mieterhöhung für die Garten- und Garagenflächen werden ab 01.01.2023

vorgenommen.

 

Für die Gartenpachtverträge ergibt sich somit eine Jahrespacht von 2.409,66 €, für die Garagen insgesamt 2.400 €/Jahr und für die PKW Stellflächen 2.000 € / Jahr. 

 

Darüber hinaus vermietet die Gemeinde Garagen. Derzeit hat die Gemeinde 1 Mietgarage. Die Miete für eine Garage beträgt monatlich 15,00 €. Hier ist eine Steigerung auf 20,00 € vorgesehen.

 

Die jeweiligen Pächter erhalten eine Mitteilung zur Erhöhung der Pacht.

 

Durch die Pacht- und Mieterhöhung erzielt die Gemeinde Breesen ab dem 01.01.2023 einen Mehrertrag von insgesamt 2.606,72 €/Jahr.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die Pacht- / Mieterhöhung ab 01.01.2023 wie folgt:

 

 für Gärten                     0,20 €/m²

 für Garagen (Pacht)     80,00 € jährlich

 für Garagen (Miete)     20,00 € monatlich

 für Stellflächen            80,00 € jährlich

 

Grundsätzlich werden diese Preise zukünftig auch beim Abschluss von Neuverträgen angesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

x 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.02./44110000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Liegenschaften/Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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