Beschlussvorlage - 24/BV/170/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amtsbereich befinden sich aktuell 124 Windenergieanlagen (3 weitere befinden sich im Bau und 27 durchlaufen gerade das Genehmigungsverfahren), darüber hinaus gibt es 8 Solarparks (aktuell 23 im Genehmigungsverfahren) und 7 Biogasanlagen.

Durch die Neuausrichtung der Bundes- und Landespolitik (Osterpaket) auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ergeben sich für den Amtsbereich, für die kommenden Jahre, große Herausforderungen, die die Rechtssicherheit der möglichen kommunalen Teilhabe betreffen.

 

In den vergangenen Jahren ist es dem Amt nicht gelungen, durch Teilhabe zu profitieren. Dies muss sich jetzt ändern.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, wird dringend juristisches Fachwissen benötigt.

 

Nach eingehender Marktrecherche, haben wir eine auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei gefunden. Nach ausführlichen Vorberatungen und Gesprächen hat eine Kanzlei ein Angebot unterbreitet.

 

Die Beratung umfasst zum einen die Erstellung eines Mustervertrages, inklusive der Abstimmung mit den Gemeinden und die Erarbeitung einer Strategie für „reale kommunale Teilhabe“.

 

Das Angebot beläuft sich auf 9.865,10€ brutto.

 

Die Kosten für die rechtliche Beratung sind in der Bewerbung für den Bundespreis „Zukunft Region“ mit einkalkuliert und können im Falle einer positiven Bewertung des Antrags darüber mit einer Förderquote von 90% abgerechnet werden. Mit einer Entscheidung ist Ende Juli/Anfang August zu rechnen.

 

Falls die Fördermittel nicht bereitgestellt werden sollten, sind außerplanmäßige Aufwendungen notwendig, die von folgenden Produktsachkonten gedeckt werden können:

 

  1. 1.2.6.05.52551000: 4.000 € Einrichtungen des Brandschutzes/Kostenerstattung an

                                             private Unternehmen

  1. 5.4.1.00.56290000: 5865,10 € Gemeindestraßen/Projekt Kommunales Wegekataster

 

Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen nach § 134 Abs. 2 KV M-V i. V. m.

§ 22 Abs. 4 KV M-V unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

2. bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Wert

von 5.000,00 Euro je Ausgabefall. Dementsprechend entscheidet der Amtsausschuss.

 

Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die rechtliche Beratung zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V, in  Höhe von 9.865,10 EUR, falls die beantragten Fördermittel nicht zur Verfügung stehen, aus folgenden Produktsachkonten:

  1. 1.2.6.05.52551000: 4.000,00 € Einrichtungen des Brandschutzes/Kostenerstattung an private Unternehmen
  2. 5.4.1.00.56290000: 5.865,10 € Gemeindestraßen/Projekt Kommunales Wegekataster

 

zu decken.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 Siehe Beschlussvorschlag

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

  1. 10.000,00 EUR
  2.  7.000,00 EUR

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

   1.      1.685,04 EUR

   2.           0,00 EUR

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

   1.      5.865,10 EUR

  1.    4.000,00 EUR

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

     1.      2.449,86 EUR

2.   3.000,00 EUR

Erläuterungen:

 

 

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