Beschlussvorlage - 01/BV/539/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Altentreptow hat am 15.12.2020 ein Kleingartenkonzept für die Stadt Altentreptow beschlossen. Gegenwärtig gibt es in der Stadt noch 10 Kleingartenanlagen.  Für die Versorgung der Kleingartenparzellen mit Strom und Wasser sind entsprechende Versorgungeinrichtungen durch den Verein vorzuhalten.

 

Diese müssen aufgrund dessen, das sich die Anlagen auf fremden Eigentum befinden  oder über private Versorgungstellen laufen, verlegt werden  (noch aus DDR-Zeiten).

 

Entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesen in M-V  vom 03. März 2019 können Kleingartenorganisationen, die die Voraussetzungen nach § 2 des Bundeskleingartengesetzes erfüllen für die Instandhaltung oder Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen einen Antrag auf Förderung stellen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 10.000 EUR.

 

Die Stadt Altentreptow hat sich mit dem Kleingartenkonzept zum Bestand der Anlagen in den nächsten 10 Jahren ausgesprochen. Als Beitrag zur Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Vereinen eine Zuwendung als „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 500 EUR im Wege der  Anteilsfinanzierung   als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu gewähren.

 

Voraussetzung für die Gewährung ist ein schriftlicher Antrag und die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes (einschließlich Kostenvoranschlag) im Fachgebiet Bau/Gebäude- und Liegenschaften. Die finanziellen Mittel werden einmalig im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt und sind bis zum 30.11.2022 abzurufen.

 

Ein Zuwendungsbescheid ist zu erstellen.

 

Ausgenommen von der Zuwendung ist der Kleingartenverein Waidmannslust, da dieser Verein dem Regionalverband Neubrandenburg angehört.

 

Aus der Zuwendung ergeben sich  finanzielle Aufwendungen in Höhe von 4.500 EUR. Es handelt sich um außerplanmäßige Aufwendungen. Die Deckung erfolgt über das  Produktsachkonto 3.3.1.00/541510000 - „Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Vereine“ in Höhe von 2.150 EUR und aus dem Produktsachkonto 5.5.3.00/52310000 „Unterhaltungsmaßnahmen Friedhof“ in Höhe von 2.350 EUR.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Gewährung einer Zuwendung als Anteilsfinanzierung  in Höhe von 500 EUR an die städtischen Kleingartenvereine für die Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen.

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen aus der Zuwendungsgewährung in Höhe von 4.500 EUR beim Produktsachkonto 1.1.4.02.54151 – Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Kleingartenvereine zur Förderung des Kleingartenwesens aus den Produktsachkonten 3.3.1.00./54151000 „Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Vereine“ in Höhe von 2.150 EUR und aus dem Produktsachkonto 5.5.3.00./52310000 „Unterhaltungsmaßnahmen Friedhof“ in Höhe von 2.350 EUR zu decken.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 5.5.3.00.52310000

 3.3.1.00.54151000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke/Unterhaltung Grdst.und Außenanlagen

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 60.235,72              17.000,00

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 24.413,34                   200,00

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

  2.350,00                 2.150,00

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 33.472,38              14.650,00

Erläuterungen:

 

14.650 EUR  sind lt. 01/BV/453/2022-01 entsprechend vorliegender Anträge gebunden.

 

 

 

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