14.06.2022 - 6.9 Zuwendungen Kleingartenvereine der Stadt Altent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renger: Die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern.

 

Änderung Beschlussvorschlag 01/BV/539/2022

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Gewährung einer Zuwendung als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 500 EUR an die städtischen Kleingartenvereine für die Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Versorgungsanlagen.

Die Auszahlung erfolgt nach schriftlicher Antragstellung im Haushaltsjahr 2022.

Die Zuwendung ist bis zum 31.12.2024 abzurechnen.

 

Herr Quast lässt über den Antrag der Fraktion abstimmen:

 

14 Ja-Stimmen

  1 Enthaltung

 

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Beschluss

geänderter Beschluss:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Gewährung einer Zuwendung als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 500 EUR an die städtischen Kleingartenvereine für die Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Versorgungsanlagen.

Die Auszahlung erfolgt nach schriftlicher Antragstellung im Haushaltsjahr 2022.

Die Zuwendung ist bis zum 31.12.2024 abzurechnen.

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen aus der Zuwendungsgewährung in Höhe von 4.500 EUR beim Produktsachkonto 1.1.4.02.54151 – Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Kleingartenvereine zur Förderung des Kleingartenwesens aus den Produktsachkonten 3.3.1.00./54151000 „Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Vereine“ in Höhe von 2.150 EUR und aus dem Produktsachkonto 5.5.3.00./52310000 „Unterhaltungsmaßnahmen Friedhof“ in Höhe von 2.350 EUR zu decken.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja- Stimmen:

14

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen