Beschlussvorlage - 33/BV/077/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohnbebauung in Neuwalde“ der Gemeinde Pripsleben ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche im Inneren des Ortes für eine Bebauung in einem geringen Umfang zu entwickeln.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnungsbauvorhaben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben hat am 24.11.2020 die Aufstellung und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Wohnbebauung in Neuwalde“ der Gemeinde Pripsleben beschlossen. Die frühzeitige öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung  wurden durchgeführt. Am 12.10.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behördenbeteiligung, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden gleichzeitig durchgeführt.

 

Der Entwurf wurde überarbeitet. Änderungen und Ergänzungen sind bedingt durch die Belange des Schutzes vor Immissionen ausgehend von einer Hobbytierhaltung, sowie der Löschteich und die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung.

 

Die erneute Beteiligung soll inhaltlich beschränkt auf einzelne geänderte und ergänzte Teile gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,2 ha und liegt in der

        Gemarkung Barkow, Flur 1, Flurstück 147/2 teilweise, 143 teilweise

        Gemarkung Pripsleben, Flur 1, Flurstück 164/1 teilweise,

 

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

im Norden: durch das Flurstück 147/2

im Süden: durch das bebaute Flurstück 141 / 1

im Osten: durch die Straße Neuwalde

im Westen: durch das Flurstück 147/3

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben beschließt:

 

  1. den erneuten Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Wohnbebauung in Neuwalde“ der Gemeinde Pripsleben nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB,

 

  1. die inhaltlich beschränkte Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

 

  1. die inhaltlich beschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

  1. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Gemeinde Pripsleben wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen.

 

 

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Anlagen

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