Beschlussvorlage - 36/BV/118/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ziele der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Birkenweg“ ist es, den Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereichs den aktuellen Ansprüchen für zeitgemäße Wohnbebauung anzupassen. 

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 „Am Birkenweg“ (Stand 8/1998) wurde mit Ablauf des 25.01.1999 rechtskräftig. Diese seit Januar 1999 rechtskräftige Ursprungssatzung unterlag bereits einer 1. Änderung, welche für den durch vorliegende Änderungsplanung betroffenen Bereich aber nicht relevant sind. Auch eine 2. Änderung ist bereits durchgeführt worden. Jedoch wurde diese Planänderung nicht zu Ende gebracht, so dass hier keine Rechtskraft eingetreten ist. Wegen vorangegangener Änderungsverfahren handelt es sich bei dem B-Plan um die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz.

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz umfasst eine Fläche von ca. 1,46 ha und liegt in der Gemarkung Tützpatz:

 

  • Flur 2,  die Flurstücke 38/24, 38/25, 38/26, 38/27, 38/29, 38/30, 38/31, 38/32, 38/33, sowie teilweise das Flurstück 38/78 und in der
  • Flur 3, die Flurstücke 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 12/13 und 12/19 sowie teilweise das Flurstück 12/9. 
  •  

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

 

im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Feldfluren

im Süden: durch die vorhandene Nachbarbebauung

im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Feldfluren

im Westen: durch die vorhandene Nachbarbebauung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Birkenweg“ “, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, beschlossen und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Birkenweg zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.   BauGB bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs. 2 BauGB) wurde gleichzeitig durchgeführt.

 

Die Erstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da durch die 3. Änderung keine Nachverdichtung der Wohnbebauung erfolgen soll, sondern es ist lediglich in einem Bereich die Veränderung von Festsetzungen vorgesehen. Die Grundzüge der Planung wurden durch diese Änderung nicht berührt. Das Planverfahren wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021 im Amt Treptower Tollensewinkel zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Die Stellungnahmen wurden geprüft. Die Satzung, bestehend aus dem Planteil und der Begründung, wurden geringfügig angepasst.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz fasst in ihrer Sitzung den Satzungsbeschluss

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 19.05.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz:

 

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom 02.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 02.05.2022 gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz durch die Gemeindevertretung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Satzung mit Begründung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz einschließlich der Begründung in Kraft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz gemäß § 10 Abs. 3 i.V.m. § 10a BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

15.040,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

0,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

3.530,02 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

11.509,98 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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