19.05.2022 - 7.4 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Prüfauftrag ans Fachamt: Schaltkasten E.dis nicht vor den bebaubaren Gründstücken aufstellen, evtl. am Pflanzstreifen/ Flurstücksgrenze

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 19.05.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz:

 

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom 02.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 02.05.2022 gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz durch die Gemeindevertretung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Satzung mit Begründung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz einschließlich der Begründung in Kraft.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Birkenweg“ der Gemeinde Tützpatz gemäß § 10 Abs. 3 i.V.m. § 10a BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 

 

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Anlagen zur Vorlage