Beschlussvorlage - 40/BV/086/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen vom 06.07.2021 beinhaltete der vorgelegte und beschlossene Beschlussvorschlag einen Verfahrensfehler. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „ Am Sportplatz“ muss durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Die Bekanntmachung der Satzung darf erst danach erfolgen. Mit der Neufassung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses soll dieser Verfahrensfehler geheilt werden.

 

Der als Nr. 4 gefasste Beschluss vom 06.07.2021 (40/BV/066/2021) mit dem Wortlaut „Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen durch die Gemeindevertretung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und die Sat-zung mit Begründung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ wurde durch den Wortlaut: „Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.“ ersetzt.

 

Planungsanlass für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen (im Ortsteil Breesen) ist die Absicht der Gemeinde, diese Fläche in Breesen nicht mehr für eine Bebauung zu entwickeln. Die Planungsabsicht der Gemeinde konnte in den vorangegangenen 15 Jahren nicht umgesetzt werden.

Die Gemeindevertretung Breesen hat in ihrer Sitzung am 12.11.2019 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen beschlossen. Für das Verfahren gilt der §1 Abs. 8 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung wurde am 13.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 2, Gemarkung Breesen: 6/25 und 6/34 vollständig, sowie 6/18 und 6/24 anteilig und umschließt eine Fläche von ca. 1,43 ha.

 

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch bestehende Nachbarbebauung der Flurstücke 6/9 und 6/10

im Süden: durch Gartennutzung der Nachbarbebauung des Flurstücks 6/35

im Osten: durch die Grundstücke der vorhandenen Nachbarbebauung an der Dorfstraße

im Westen: durch den Sportplatz (Flurstück 29/19) und landwirtschaftlich genutzte Feldfluren des Flurstückes 29/18

 

Bei der Aufhebung wird im Verfahren von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Durch die beabsichtigte Aufhebung des Bebauungsplans ist eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete nicht zu befürchten.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 23.12.2019 bis 24.01.2020. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Gemeindevertretung hat am 18.02.2020 den Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Der Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist am 10.07.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Amtskurier" des Amtes Treptower Tollensewinkel und im Internet, bekannt gemacht worden.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind nach §4 Abs. 2 und §2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.09.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet, die Aufhebung der Satzung, bestehend aus dem Planteil und der Begründung, wurden überarbeitet.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen fasst in ihrer öffentlichen Sitzung den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit §3 Abs. 2 und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen wird in der vorliegenden Fassung vom 22.03.2021 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gleichen Datums gebilligt.

 

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung trägt der Investor des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen

 

 

 

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Anlagen

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