Beschlussvorlage - 01/BV/469/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD hat am 27.01.2022 nachfolgenden Antrag für die Sitzung der Stadtvertretung übergeben:

 

„Durch den ständig fortlaufenden Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) besteht die Gefahr, dass der Stadt Altentreptow in naher Zukunft die Möglichkeit der städtebaulichen Entwicklung genommen wird. Daher ist es erforderlich vor den Prozess der Neuausweisung von Windeignungsgebieten zu kommen und die Entwicklung der Stadt Altentreptow wieder stärker in den Fokus zu rücken.

 

Eine Möglichkeit die sich bisher bewährt hat, sind Veränderungssperren über die Flächen zu legen, die in der Zukunft den Zuzug von Menschen und der Ansiedlung von Gewerbe dienen sollen. Als Beispiel gilt hier das Wohn- und Energieareal im Bereich Altentreptow West. Hier liegt der Stadtverwaltung Altentreptow bereits der Auftrag der Stadtvertretung vor die Fläche mit Leben zu füllen.

Nunmehr sind neue WEA im Bereich Altentreptow Ost geplant. Auch hier muss die Stadtverwaltung Altentreptow mit den jeweiligen Fachgebieten prüfen, wo sich Flächen zur städtebaulichen Weiterentwicklung befinden. Diese Flächen sind dann der Stadtvertretung zur Beschlussfassung mit dem Ziel eine Veränderungssperre zu erwirken vorzulegen. Nur so kann es gelingen die Planungshoheit zur Stadtentwicklung zu erhalten. Dieses Verfahren ist

auch fortlaufend für alle Außenbereiche der Stadt Altentreptow anzuwenden.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht.

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Hinweis Haushaltskonsolidierung

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 müssen Anträge durch die der Stadt Mehraufwendungen entstehen, bestimmen wie die zur Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Haushaltsicherungskonzeptes.

 

Es handelt sich hier um einen Prüfauftrag und Vorbereitung einer Beschlussvorlage für eine Veränderungssperre. Die Haushaltskonsolidierung wird dadurch nicht gefährdet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Stadtverwaltung zur STVS im März 2022 eine Beschlussvorlage für eine Veränderungssperre im Bereich Altentreptow Ost (BA vom 11.1.22) vorzubereiten und auf die TO zu setzen.

Weiterhin ist eine fortlaufende Prüfung zur Feststellung von städtebaulichen Entwicklungsflächen durchzuführen.

Nach Feststellung der Flächen, ist durch die Stadtverwaltung Altentreptow, ohne zeitlichen Verzug der BA zur weiteren Verfahrensweise einzubinden und ggf. dessen Votum vorzubereiten, umzusetzen und der Stadtvertretung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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