Beschlussvorlage - 08/BV/060/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Golchen ist Eigentümer der Flurstücke 174/2, 173/14, 173/12, 173/10, 173/8, 173/6 und 184/2 der Flur 3 der Gemarkung Golchen. Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet Golchen“ der Gemeinde Golchen ist, die Flächen für eine Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern zu entwickeln.

Derzeitig befinden sich die Flurstücke planungsrechtlich im Außenbereich und können nicht bebaut werden. Eine Erschließungsstraße ist derzeitig nicht vorhanden. Ein Bebauungsplan ist für die Realisierung des Vorhabens sowie für die Errichtung einer Erschließungsstraße notwendig.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben.

Die Planungsflächen passen sich in die nähere Umgebung des Siedlungszusammenhangs des Ortsteils Golchen ein, die sich als Wohnbauflächen hinsichtlich der geplanten Nutzung charakterisieren lassen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Golchen beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit den Flurstücke 174/2, 173/14, 173/12, 173/10, 173/8, 173/6 und 184/2 der Flur 3 der Gemarkung Golchen, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet Golchen“. Das Plangebiet der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 ist am südlichen Ortsrand der Ortslage Golchen gelegen.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
  3. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB sollen durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 X

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufw

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 13.300,00 €

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 4.004,05 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 3.998,40 €

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 5.297,55 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Maßnahmensumme bezieht sich nur auf die 1. Abschlagsrechnung. Die Gesamtkosten der Planung betragen 13.328,00 €.

 

 

 

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Anlagen

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