Beschlussvorlage - 01/BV/338/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit Jahren versucht die Verwaltung die bestehende Gestaltungsatzung, der Stadt Altentreptow, zu überarbeiten.

Am 16.06.2020 übergab der Fraktionsvorsitzende der CDU nachfolgenden Antrag an den Stadtvertretervorsteher. 

„Für den Stadtkern besteht eine Gestaltungssatzung seit 1998, diese schreibt den Baustil und seine Ausführungen vor. Um junge Familien in unsere Stadt zu locken und auch modernes Bauen im Innenstadtbereich zu ermöglichen soll die Gestaltungssatzung aufgeweicht werden.

Seit Jahren bemüht sich die Verwaltung innerstädtische Grundstücke und Immobilien zu veräußern. Dies ist bisher mit geringem Erfolg geschehen. Ein Grund dafür ist sicher auch die bestehende Satzung. Nicht jeder möchte ein neues Haus im alten Stil errichten.

Es bedarf einer politisch gewollten Entscheidung die bestehende Gestaltungssatzung zu ändern. So muss es möglich sein, moderne Gebäude neben historischen zu errichten bzw. umzubauen.

Andere Städte haben diese Symbiose zwischen ALT und NEU bewiesen und so einen Mehrwert für ihren historischen Stadtkern erreicht und diesen dadurch aufgewertet. Zu betrachtende Punkte wären: - kubisches Bauen mit Flachdächern - moderne Fenstergrößen - ab der 2.-ten Geschoßhöhe versetzte Fassaden - Änderung der Gebäudehöhen.“ 

Dieser Antrag wurde in den Ausschüssen beraten. Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 13.10.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtplanerin zu prüfen, ob eine Überarbeitung zwingend notwendig ist und wenn ja, einen Entwurf zu erarbeiten. 

Hierzu wurden zum 29.Juni 21 die Bauausschussmitglieder, die Fraktionsvorsitzenden und die Stadtplanerin Frau Lange eingeladen.

Im Ergebnis dieser Arbeitsberatung wurde Frau Lange beauftragt, einen 1.Entwurf zur Überarbeitung/ Änderung der Gestaltungsatzung zu erstellen. In diesem Entwurf wurden die bisherigen Grenzen, auch Teilbereiche nicht verändert. Die Baufluchten wurden reduziert und die Parzellenstruktur ganz rausgenommen (siehe neue Anlagen 1 und 2).

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung folgt den Überarbeitungen/Änderungen der Stadtplanerin und stimmt dem 1.Entwurf und den dazu gehörigen Anlagen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung, die 1.Änderung der Gestaltungssatzung erarbeiten zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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