Beschlussvorlage - 40/BV/068/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 13.07.2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen im Ortsteil Kalübbe beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde 21.08.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in ihrer Sitzung am 07.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen im Orts-teil Kalübbe bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 24.08.2020 -25.09.2020 im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde durch-geführt.

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte die Erstellung des erneuten Entwurfs unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird ebenfalls erneut durchgeführt.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV-MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breesen beschließt:

1. die Billigung des erneuten Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen im Ortsteil Kalübbe

2. die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneute öffentliche Auslegung, erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

3. die erneute Auslegung öffentlich bekannt zu machen

4. das erneute Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier“ und im Internet über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel http://www.stadt-altentreptow.de über den Link „Bekanntmachungen".

Der Beschluss ist mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekanntzumachen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 1, Gemar-kung Kalübbe: 138/1, 140, 141, 142, 148 und 147 teilweise und umschließt eine Fläche von ca. 2,7 ha.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  Bestandsbebauung Ortslage Kalübbe

im Süden:  landwirtschaftliche Nutzfläche

im Osten:  Kreisstraße MSE 75

im Westen:  landwirtschaftliche Nutzfläche/ Parkanlage

Der vorliegende erneute Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Entwurf über den Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Breesen im Ortsteil Kalübbe besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und dem ar-tenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchge-führt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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