Beschlussvorlage - 31/BV/041/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die SUNfarming GmbH (Vorhabenträger) stellte am 16.10.2020 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für das in der Anlage 1 dargestelltem Plangebiet.

Die PV-Freiflächenanlage soll in der Gemarkung Neuenhagen, Flur 2, Flurstück 10 (teilw.) errichtet werden. Die Investitionsabsichten zielen darauf ab, den Standort zukunftsorientiert für die Erzeugung von nachhaltiger Solarenergie zu entwickeln.

Die oben beschriebenen Planungsziele erfordern die planungsrechtliche Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Solaranlage Altenhagen" im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde stimmt der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu.
  2. Die Kosten der Planung und die Kosten der Erschließung trägt der Vorhabenträger

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine Kostenübernahmeerklärung liegt bereits vor.

 

 

 

 

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Anlagen

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