Beschlussvorlage - 39/BV/040/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Umschuldung oder Rückzahlung Darlehen zum 30.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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04.11.2020
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Groß Teetzleben im Jahr 2000 wurde ein Darlehen i. H. v. 75.000,00 DM aufgenommen.
Für dieses Darlehen endet zum 30.12.2020 die Zinsbindungsfrist bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. D. h. die Gemeinde kann das Darlehen zurückzahlen oder zu einer zinsgünstigeren Bank umschulden. Die Restschuld per 30.12.2020 beträgt 25.251,09 €.
Gegenwärtig zahlt die Gemeinde 0,84 v.H. Zinsen und 3,0 v.H. Tilgung, die jährliche Belastung liegt bisher bei 1.144,84 €. Bei gleichbleibenden Konditionen beispielsweise wäre das Darlehen im Juni 2045 abgezahlt.
Vorschlag Nr. 1:
Das Darlehen wird vollständig an die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin zurückgezahlt. Die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde lässt dies zu. Der Kontostand der Gemeinde beträgt per 16.10.2020 insgesamt +366.465,75 €. Zukünftige Haushaltsjahre würden dadurch entlastet werden.
Vorschlag Nr. 2:
Das Darlehen wird umgeschuldet. Dazu wurden mehere Banken angschrieben, die ihre Angebote am 04.11.2020 unterbreiten sollen.
Für das Annuitätendarlehen wurden folgende Varianten abgefragt:
Zinsbindung 5 bzw. 10 Jahre
Tilgung3 v. H. bzw. durchfinanziert
Zahlungsweisevierteljährlich
Die tagesaktuellen Angebote werden zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag Nr. 1:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Darlehen für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses mit einer Restschuld in Höhe von 25.251,09 € nicht umzuschulden, sondern vollständig an die Sparkasse Neubrandenburg Demmin zurückzuzahlen.
ODER
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Darlehensaufnahme zu Zwecken der Umschuldung in Höhe von 25.251,09 € beim Kreditinstitut …………….............mit einer Tilgung von ..…v. H. sowie mit einen Zinssatz von ……v. H. und einer Zinsbindungsfrist bis ……………. oder durchfinanziert bis ……………….
Anlage/n:
Die Angebote werden am 04.11.2020 als Tischvorlage übergeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
