04.11.2020 - 14 Umschuldung oder Rückzahlung Darlehen zum 30.12...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schwarz:
- die Gemeinde erhält aufgrund von Corona eine Zuweisung von ca. 51.000 €
- die aktuelle Zinsbelastung liegt bei ca. 200 € im Jahr
- eine Umschuldung des Kredits würde eine Zinsbelastung von ca. 100 € jährlich verursachen
Herr Gütschow:
- das Geld soll lieber anders verwendet werden
- die neue Zinsbelastung wäre für die Gemeinde tragbar
Herr Schwarz:
- das Geld ist zweckgebunden
- nicht jedes Vorhaben könne mit dem Geld finanziert werden
- zur nächsten GV-Sitzung sollen Frau Furth oder Frau Lieckfeldt eingeladen werden
Herr Gütschow:
- wie kann die Gemeinde ein Guthaben von 366 Tsd. haben?
- Eine Aufklärung vom Fachbereich für Finanzen ist gewünscht
Auftrag an die Verwaltung:
Herr Gütschow möchte eine Übersicht über die tatsächliche Finanzkraft der Gemeinde. Welche liquiden Mittel sind vorhanden und über welche Schulden verfügt die Gemeinde. Die Übersicht sollte kurz gehalten und verständlich sein.
Die Gemeinde entscheidet sich für den Beschlussvorschlag Nummer 2. Der Kredit soll mit einer Zinsbindung von 10 Jahren umgeschuldet werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Darlehensaufnahme zu Zwecken der Umschuldung in Höhe von 25.251,09 € beim Kreditinstitut Sparkasse Neubrandenburg – Demmin mit einer Tilgung von 3 v. H. sowie mit einen Zinssatz von 0,49 v. H. und einer Zinsbindungsfrist bis 30.12.2030.
