Beschlussvorlage - 01/BV/766/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gestaltungsatzung der Stadt Altentreptow ist aus dem Jahr 1999. In den letzten Jahren ist durch Anfragen immer deutlicher geworden, das bestimmte Vorgaben veraltet sind und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. In einigen Fällen konnten schon über Abweichungsgenehmigungen (hier in Zusammenarbeit mit der Rahmenplanerin) Lösungen gefunden werden.

Der Antrag für die Hospitalstraße 7 kann nicht über Abweichungen gelöst werden, da die Bauvorstellungen nicht konform mit der Gestaltungsatzung sind. Gerade die Dachform ist ein festes Kriterium in der derzeitigen Satzung. Um den Bauantrag genehmigen und umsetzen zu können, bedarf es einer Änderung bzw. einer Anpassung der Gestaltungssatzung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung/Überarbeitung der Gestaltungsatzung dahin gehend, dass der Genehmigung des Bauantrages Hospitalstr. 7 nichts entgegensteht.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...