Beschlussvorlage - 01/BV/521/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die gestalterisch aufwändige Grünanlage „Klosterberg“ soll zukünftig für jegliche Art von Sondernutzungen ein Benutzungsentgelt erhoben werden. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der notwendigen Unterhaltung. Eine Kalkulation wird gegenwärtig erarbeitet.

 

Eine Benutzungs- und Entgeltordnung/Satzung wird der Stadtvertretung nach Fertigstellung der Kalkulation vorgelegt.

 

Da die Veranstaltungen nach der langen Corona-Pause wieder anlaufen und noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang private Veranstalter den Klosterberg zukünftig nutzen werden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Stadtvertretung bis zum Vorliegen einer Kalkulation für nachfolgende Arten der Nutzung:

  • Großveranstaltungen, wie Volksfeste, Konzerte, Kino, Theater, Jahrmärkte u. ä. kulturelle Events
  • Flächeninanspruchnahme für gewerbliche Zwecke, zur Präsentation u. ä.
  • Sportveranstaltungen
  • private Veranstaltungen (z. B. Eheschließung u. a.)

 

eine Pauschale von 50 EUR/Tag festsetzt.

 

Kinder- und Schulfeste sind entgeltfrei.

 

Die Entgelte gelten zunächst bis auf Widerruf. Ausnahmen kann die Bürgermeisterin in Abstimmung mit dem Hauptausschuss treffen.

 

Die Nutzung von Strom und Wasser wird je nach Verbrauch zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für die Abfallentsorgung und Reinigung nach der Veranstaltung ist der Veranstalter zuständig. Der Veranstalter hat einen Versicherungsnachweis zu erbringen.

 

Es ist eine Nutzungsgenehmigung auszustellen.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Festsetzung von Entgelten. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

 

Hinweis Haushaltskonsolidierung

 

Die Stadt Altentreptow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Demzufolge sind alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Festsetzung von Entgelten ist ein Beitrag zur Minimierung der Aufwendungen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt für genehmigungspflichtige Sondernutzungen auf dem Klosterberg ein Benutzungsentgelt in Höhe von 50 EUR/Tag. Es ist eine Nutzungsgenehmigung auszustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.5.1.01.44110000 (privatrechtlich)

 5.5.1.01.43229000 (öffentlich-rechtlich)

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Klosterberg Mieten und Pachten

Klosterberg Entgelte Sonstige

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

zusätzliche Erträge „Klosterberg“

 

 

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