14.06.2022 - 6.7 Benutzungsentgelte für genehmigungspflichtige S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kraft: Wenn eine Veranstaltung auf dem Klosterberg stattfindet, muss diese bei der Stadtverwaltung nicht angemeldet werden?

Frau Ellgoth antwortet, dass es so sein sollte, aber leider funktioniert das nicht immer.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt für genehmigungspflichtige Sondernutzungen auf dem Klosterberg ein Benutzungsentgelt in Höhe von 50 EUR/Tag. Es ist eine Nutzungsgenehmigung auszustellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-