Beschlussvorlage - 01/BV/535/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 24.02.2022 die Haushaltsatzung 2022 mit den dazugehörigen Planungsunterlagen und dem Stellenplan beschlossen.

 

Die Sicherstellung einer aufgabengerechten Personalausstattung, insbesondere unter Berücksichtigung eines voranschreitenden Fachkräftemangels, stellt hohe Anforderungen an ein personalwirtschaftliches Handeln.

 

Aufgrund von Überprüfungen der Eingruppierung einzelner Stellen entsprechend der Anlage 1 Entgeltordnung zum TVöD ergeben sich Veränderungen im Stellenplan. Gemäß § 12 TVöD  Abs. 2  richtet sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen, die der auszuübenden Tätigkeit entspricht.

 

Aufgrund von neu hinzugekommenen Aufgaben, Aufgabenverschiebungen, höheren Standards befinden sich einige Stellen aufgrund von Anträgen durch die/den Stelleinhaber/in   in der Prüfung bzw. ist die Prüfung bereits abgeschlossen.

 

Damit das Prüfungsergebnis zeitnah umgesetzt werden kann, muss der Stellenplan als Bestandteil der Haushaltssatzung 2022 geändert werden. Die Veränderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Ergibt sich eine veränderte Eingruppierung hat die/der Stelleinhaber/in einen rückwirkenden Anspruch (ab Antragstellung), auf Zahlung der veränderten Vergütung. Um auf diese Veränderungen und Ansprüche unterjährig reagieren zu können und den erhöhten Aufwand nicht in das Folgejahr zu verschieben, wurde der Stellenplan 2022 überarbeitet.

 

Die Anzahl der VzÄ (Stellenanzahl) wird nicht geändert. Veränderungen ergeben sich unterjährig in der Eingruppierung.

 

Durch die veränderten Eingruppierungen ergeben sich Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 16.000 €. Diese können durch Minderaufwendungen der Produktsachkonten 3.6.5.01 und 1.1.4.08 gedeckt werden.

 

Da der Stellenplan Bestandteil der Haushaltssatzung ist, muss die Haushaltssatzung geändert werden. Für die Änderungen von Satzung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow  beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 (Änderung Stellenplan 2022) in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonten: 3.6.5.01;      1.1.4.08

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 Personalaufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmensumme:

 

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Personalaufwendungen sind vollständig im Haushaltsplan 2022 geplant, die neu entstehenden überplanmäßigen Personalaufwendungen werden durch Personalkosteneinsparungen in den Produkten 3.6.5.01 – Kita Verwaltung - und 1.1.4.08 – Bürgerbüro - ausgeglichen.

 

 

 

 

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Anlagen

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