22.11.2022 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin“ der G...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:

 

  1. Die Einleitung und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohnbebauung in Letzin“ gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 1,31 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 5/3 (tlw.), 178/5 (tlw.), 180 (tlw.), 182 (tlw.), 183 (tlw.), 184, 187 (tlw.), 188 (tlw.), 189 (tlw.), 190 (tlw.), 191 (tlw.), 192 (tlw.), 193 (tlw.), 194 (tlw.), 195 (tlw.) und 196 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Letzin.

 

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow stimmte der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 23.033,96 € aus den Produktsachkonten 1.2.6.01.52310000, 5.4.1.00.52338000 und 5.5.1.00.52320000 in das Produktsachkonto 5.1.1.00.56250000 (Räuml. Planungs- u. Entwicklungsmaßnahmen Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnl. Aufwendungen) für die Erstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Sportplatz“ sowie für die Erstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Letzin“ (14/BV/094/2022) am 12.10.2022 (BV/095/2022) zu.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage