14.09.2021 - 7.3 Erschließungsbeitragssatzung Gemeinde Burow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Burow hebt den Beschluss vom 28. Juni 2021 (29/BV/075/2021) auf.

 

Die Gemeindevertretung Burow beschließt, zukünftige neue Straßenerschließungen entsprechend der anliegenden Erschließungsbeitragssatzung umzulegen und damit die Regelung von 25 % Gemeindeanteil und 75 % Anliegeranteil vom 28. Juni 2021.

 

Die Gemeindevertretung Burow beschließt in diesem Zusammenhang die Kompensation/Deckung der Mehrauszahlungen in Höhe von 43.200 EUR resultierend aus der Erhöhung des Gemeindeanteils (25%) mit der HSK-Maßnahme Nr. 01/2021 – Einzahlung aus Veräußerung Gewerbegrundstück (THH 1; Produkt 1.1.4.02), Veräußerung Baugrundstücke „Am Park“ (THH 1; Produkt 1.1.4.02) sowie dem Einsatz der Infrastrukturpauschale 2022 (THH 1; Produkt 6.1.1.00).

 

Die Gemeindevertretung Burow spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Infrastrukturpauschale 2022 (vor. 69.700 EUR) für diese Maßnahme einzusetzen.

 

Die Gemeindevertretung Burow beschließt, sich mit der Satzung im Punkt der Regelung zur prozentualen Höhe des Gemeindeanteils erneut zu befassen, soweit neue, weitere Straßenerschließungsmaßnahmen zukünftig geplant sind, angepasst an die Haushaltssituation der Gemeinde.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage