Beschlussvorlage - 01/BV/145/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Immer mehr Städte in unserem Bundesland tragen einen Namenszusatz, um sich  hervorzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. Der Vorsitzende des Heimat- und Kulturverein der Stadt Altentreptow hat dies in der Einwohnerfragestunde bei der Stadtvertretersitzung angeregt.

 

Die Stadt Altentreptow hat auf dem Klosterberg den größten Findling nicht nur in M-V sondern auf dem norddeutschen Festland. Schon lange gilt der acht Meter lange und fünf Meter hohe Stein als zweitgrößter Findling der nördlichen Eiszeiten auf dem deutschen Festland. Nach Angaben von Karsten Schütz vom Geologischen Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern ist er etwa zwei Milliarden Jahre alt und kam mit der Weichsel-Eiszeit vor etwa 25.000 Jahren aus Schweden in die Region.

 

Der Hammergranit ragte ursprünglich nur zur Hälfte aus dem Erdreich. Im Mai 2021 wurde er mit hydraulischen Pumpen um 2,90 Meter nach oben gepresst. Die umliegenden Gärten sind nach und nach verschwunden. Die Alleen und Wege wurden hergerichtet, so dass immer mehr Besucher den Weg zum großen Stein finden.  

 

Der große Stein ist eng verbunden mit der geschichtlichen Entwicklung der Stadt Altentreptow.

 

Die Entwicklung des Klosterberges zum öffentlichen Grün mit Freizeit- und Erholungsbereich für die Stadt Altentreptow und als Brücke zur geschichtsträchtigen Altstadt wurde schrittweise in den letzten Jahren immer mehr umgesetzt.

 

Mit der Beantragung eines Zusatznamens für die Stadt Altentreptow könnte sich die Stadt ein markantes Alleinstellungsmerkmal geben und so auch für Besucher und Tagestouristen interessant machen. Mit diesem Namenszusatz könnte der Große Stein überwiegend touristisch vermarktet werden.

 

Im Internet oder in Fachzeitschriften findet sich die Bezeichnung „Findling“ im Zusammenhang mit der Stadt Altentreptow und dem Großen Stein. So würde sich der Bogen dann wieder schließen und bereits bestehende Verknüpfungen könnten genutzt werden.

 

Voraussetzung für die Beantragungen eines Namenszusatzes ist nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Antrag, der an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zu richten ist. Für die Antragstellung ist ein Beschluss der Stadtvertretung entsprechend § 22 KV M-V erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf einen Namenszusatz für die Stadt Altentreptow zu stellen. Der Namenzusatz soll lauten: Findlingsstadt, so dass die Bezeichnung, wie folgt mit dem Zusatz ergänzt wird: Findlingsstadt Altentreptow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Aufwendung für die Änderung der Ortsein- und Ausgangsbeschilderung. Die Aufwendungen werden in den Haushalt für das Haushaltsjahr 2022 eingestellt.

 

 

 

 

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