Beschlussvorlage - 01/BV/652/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Strom
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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06.12.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Altentreptow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 23.02.2022 ihre Absicht bekannt gegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Stromversorgung in der Stadt schließen zu wollen. Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 02.03.2022 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.
Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Stromversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Strom bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern.
Die Stadt stellt E.DIS im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis ihre öffentlichen Verkehrswege, d.h. öffentliche Straßen i.S.d. Landesstraßengesetzes in der jeweils gültigen Fassung für die Verlegung und den Betrieb von ober- u. unterirdischen Stromverteilungsanlagen u. deren Zubehör einschließlich Umspannstationen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Stadtgebiet dienen, gegen Zahlung einer Konzessionsabgabe zur Verfügung.
E.DIS zahlt an die Stadt während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Stadt mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart. Außer Ansatz bleiben Stromlieferungen für den Eigenbedarf von E.DIS, der Stadt und der Eigenbetriebe der Stadt.
E.DIS gewährt der Stadt, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.
Der Vertrag tritt am 12.05.2024 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Stadt Altentreptow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag 010462 aus dem Jahr 2004 außer Kraft.
Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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5.4.0.00.46250000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Konzessionsabgaben
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die zukünftige Höhe kann derzeit nicht genannt werden. Für das HHJ 2022 wurden bisher 118.253,35 € zum Soll gestellt.
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