Beschlussvorlage - 36/BV/138/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Verträge aufgrund der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Cindy Hensel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde das nationale Umsatzsteuerrecht an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie angepasst. Diese Änderung – die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz – trat zwar bereits zum 01.01.2017 in Kraft, aufgrund
mehrerer Übergangsfristen war es den juristischen Personen des öffentlichen Rechts dennoch möglich, bis einschließlich 31.12.2022 nach altem Recht zu handeln. Ab dem 01.01.2023 ist dies aber nicht mehr möglich und bringt für die Kommunen einige Änderungen – auch für die Gemeinde Tützpatz.
Bis zum 31.12.2022 ist die Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts an das Körperschaftsteuerrecht gebunden. Dies besagt, dass erst bei Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art eine mögliche Umsatzsteuerpflicht besteht. Dies führte nur sehr selten zu umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.
Ab dem 01.01.2023 greift diese Regelung nicht mehr. Sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig und üben Tätigkeiten aus, die ihnen gem. § 2b Abs.1 im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, gelten sie nicht als Unternehmer.
Sobald sie jedoch selbständig eine „nachhaltige Tätigkeit“ zur Erzielung von Einnahmen ausüben und dies auf privatrechtlicher Grundlage tun, weisen sie gem. § 2 Abs.1 UStG Unternehmereigenschaften auf. Dies führt bei fehlender Befreiung zur Umsatzsteuerpflicht.
Unter anderem folgende, für die Gemeinde Tützpatz zutreffende Leistungen, sind ab dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuerpflicht betroffen:
- Vermietung und Verpachtung von Garagen und Stellflächen zum
Abstellen von Fahrzeugen
- Nutzung von Sportstätten (Sportplätze, Turnhallen)
- Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern
- Verpachtung von Werbeflächen
- Gewässerpacht
- Jagdpacht
- Verleih (z.B. von Bierzeltgarnituren)
- Verkauf von Büchern, touristischen Artikeln sowie Eintrittsgelder
- Erträge aus der Betreibung von Photovoltaikanlagen
- Konzessionen für Strom und Gas
- Sponsoring (Spenden jedoch nicht)
Überschreiten die Erträge/Einzahlungen der oben genannten Leistungen nicht die Grenze von 22.000,00 € im Jahre 2022, so wird die Gemeinde ab 01.01.2023 zum umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz, die Verträge sowie Benutzungs- und Entgeltordnungen müssen nicht angepasst werden und es muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Aufgrund der noch fehlenden Erträge/Einzahlungen aus der Betreibung von Photovoltaikanlagen steht jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob die Gemeinde die Grenze von 22.000,00 € überschreitet.
Bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz ist es notwendig, die bestehenden Verträge, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten der Bauernstube Schossow, den Kameradschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz und die Dörpstuv Tützpatz sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Sportplatz Tützpatz bezüglich der Umsatzsteuerpflicht anzupassen und die Entgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% zu erhöhen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz die bestehenden Verträge sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen, die ab dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, anzupassen sowie die daraus erzielten Entgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% zu erhöhen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Wird in den zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.
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