Beschlussvorlage - 01/BV/650/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde das nationale Umsatzsteuerrecht an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie angepasst. Diese Änderung – die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz – trat zwar bereits zum 01.01.2017 in Kraft, aufgrund

mehrerer Übergangsfristen war es den juristischen Personen des öffentlichen Rechts dennoch möglich, bis einschließlich 31.12.2022 nach altem Recht zu handeln. Ab dem 01.01.2023 ist dies aber nicht mehr möglich und bringt für die Kommunen einige  Änderungen – auch für die Stadt Altentreptow.

 

Bis zum 31.12.2022 ist die Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts an das Körperschaftsteuerrecht gebunden. Dies besagt, dass erst bei Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art eine mögliche Umsatzsteuerpflicht besteht. Dies führte nur sehr selten zu umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.

 

Ab dem 01.01.2023 greift diese Regelung nicht mehr. Sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig und üben Tätigkeiten aus, die ihnen gem. § 2b Abs.1 im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, gelten sie nicht als Unternehmer.

 

Sobald sie jedoch selbständig eine „nachhaltige Tätigkeit“ zur Erzielung von Einnahmen ausüben und dies auf privatrechtlicher Grundlage tun, weisen sie gem. § 2 Abs.1 UStG Unternehmereigenschaften auf. Dies führt bei fehlender Befreiung zur Umsatzsteuerpflicht.

 

Unter anderem folgende, für die Stadt Altentreptow zutreffende Leistungen, sind ab dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuerpflicht betroffen:

 

- Vermietung und Verpachtung von Garagen und Stellflächen zum

  Abstellen von Fahrzeugen

- Nutzung von Sportstätten (Sportplätze, Turnhallen)

- Nutzung von städtischen Gebäuden, z.B. das Fritz-Reuter-Haus

- Verpachtung von Werbeflächen

- Gewässerpacht

- Jagdpacht

- Verleih (z.B. von Bierzeltgarnituren)

- Verkauf von Büchern, touristischen Artikeln

- Verkauf von Stammbüchern durch das Standesamt

- Konzessionen für Strom und Gas

 

Aufgrund der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht ist es notwendig, die bestehenden Verträge sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten in der Stadt Altentreptow sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die städtischen Gebäude zum 01.01.2023 bezüglich der Umsatzsteuerpflicht anzupassen und die Entgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% zu erhöhen.

 

Eine Erhöhung der Nutzungsentgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Altentreptow ab 01.01.2023 soll nicht erfolgen, da die Stadt zukünftig anteilig bei den Aufwendungen vorsteuerabzugsberechtigt ist und daher erst im Rahmen einer Kalkulation geprüft werden soll, ob gegebenenfalls eine Erhöhung zum 01.01.2024 notwendig ist.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, die bestehenden Verträge sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen, die ab dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, anzupassen, außerdem die daraus erzielten Entgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% zu erhöhen sowie die Nutzungsentgelte für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Altentreptow ab 01.01.2023 nicht zu erhöhen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Wird in den zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

 

 

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