Beschlussvorlage - 01/BV/646/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenarbeit mit der GWA / WDG im Bereich der Informationstechnik (IT)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet IT
- Bearbeiter:
- Stefan Radicke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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06.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinnütziger Wohnungsgesellschaft Altentreptow GmbH (GWA) trat mit dem Wunsch an die Bürgermeisterin heran, ob das Fachgebiet IT der Stadtverwaltung die Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der Informationstechnik übernehmen könnte. Die Stadt Altentreptow ist 100 % Gesellschafterin der Wohnungsgesellschaft.
Eine erste Bestandsaufnahme der vorhandenen Technik ist erfolgt und eine potentielle Zusammenarbeit wurde geprüft. Nach Auffassung des FG IT ist eine Zusammenarbeit möglich. Die erforderlichen Leistungen könnten erbracht und der GWA in Rechnung gestellt werden.
Die Vergütung erfolgt über einen Stundensatz (ca. 90 EUR netto). Dieser ist jährlich anzupassen. Aufgrund des § 2b UStG unterliegt die Stadt Altentreptow für diese Leistungen der Umsatzsteuerpflicht.
Für alle erforderlichen Hard- und Software Anschaffungen stellt die GWA auf der Grundlagen eines noch zu erstellenden Investitionsplanes die erforderlichen finanziellen Mittel zu Verfügung bzw. beteiligt sich mit einer pauschalen Umlage an notwendigen technischen Erweiterungen der Stadt Altentreptow. Aus Umlage und Vergütung wird der zu zahlende Jahresbetrag ermittelt. Die erbrachten Leistungen sind im Folgejahr abzurechnen.
Eine mündliche Abstimmung mit der Geschäftsführerin, Frau Tines ist bereits erfolgt. Die Rahmenbedingungen werden in einem Vertrag zwischen der Stadt Altentreptow und der GWA geregelt. Der Rahmenvertrag soll zunächst über eine feste Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Vor Abschluss des Rahmenvertrages wird eine rechtliche Prüfung veranlasst.
Die Entscheidung zur Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, obliegt gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 2 KV N-V der Stadtvertretung. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. §24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt eine Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Altentreptow GmbH auf dem Gebiet der Informationstechnik (IT).
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH einen Rahmenvertrag, der die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik regelt, abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
X |
ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die Höhe der Erträge wird mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 ermittelt. |