Beschlussvorlage - 24/BV/188/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 138 Abs. 3 KV M-V entscheidet der Amtsvorsteher in Fällen äußerster Dringlichkeit für den Amtsausschuss. Die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Amtsausschusses innerhalb von drei Tagen war nicht möglich, da die Beschlussfähigkeit nicht sichergestellt werden konnte.

 

Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahme und der Abrechnung der Fördermittel war eine zeitnahe Auslösung des Auftrages erforderlich.

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2022 planmäßig enthalten.

 

Die Dringlichkeitsvorlage wird als Anlage beigefügt und ist durch den Amtsausschuss zu genehmigen.

 

Die Personen, sie nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Amtsvorstehers (Vorlagen-Nr.: 24/BV/180/2022) zur Vergabe nach UVgO / Lieferung 22 AIO PC's | Regionalschule Tützpatz 24/005/2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 24/2.1.5.01.52384000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 Regionale Shu le/IT Digi Pakt/Endgeräteprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

38.000,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

24.760,33 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

13.770,68 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

-531,01 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Finanzierung der Geräte findet ausschließlich durch Mittel des Digital Paktes statt.

Die finanziellen Mittel stehen in voller Höhe zur Verfügung.

Die Überziehung des Produktsachkontos kommt durch die noch nicht einbezogenen Mittel des

Endgeräteprogrammes zustande.

 

 

 

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