Mitteilungsvorlage - 38/MV/134/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Aktuell stehen den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sowohl Mittel aus dem Förderprogramm Stadt & Land als auch aus dem dazugehörigen Sonderprogramm für eine flächendeckende Fahrradinfrastruktur zur Verfügung.

 

Mit dem Sonderförderprogramm, welches vor allem Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen bezuschusst, sollen Radfahrende bundesweit unterstützt werden und mehr Verkehr soll auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden, insbesondere im ländlichen Raum. Bei der Beantragung im Rahmen des Sonderprogramms muss kein Verkehrs-/ Radverkehrskonzept vorgelegt werden. Die Förderquote in beiden Programmen beträgt bis zu 90%.

 

Die Beantragung von Fördermitteln in diesen Programmen sind jedoch mit einigen Hürden verbunden – administrativen und kommunalrechtlichen.

 

Um Mittel aus dem Programm "Stadt & Land", welches über das Landes-Förder-Institut verwaltet wird zu beantragen, benötigen die Gemeinden ein Radwegekonzept, welches bisher in keiner der amtsangehörigen Gemeinden existiert. Um dieses Defizit zu begleichen, erstellt die Verwaltung aktuell zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen (AGFK) ein Rad- und Nahmobilitätskonzept. Die Erstellung des Wunschwegenetzes untergliedert sich in zwei Phasen: 1. die Datenerhebung zur aktuell vorhandenen Infrastruktur, das heißt, welche Wege gibt es und in welchem Zustand sind sie und 2. die eigentliche Planung, die auf den erhobenen Daten basiert. Um das Wissen aller Bürgerinnen und Bürger und Gemeindeangehörigen zu berücksichtigen findet am 6.12.2022 ein Arbeitstreffen statt – online und im Rathaus – bei dem erklärt wird, wie alle Amtsangehörigen bei der benötigten Datenerhebung ganz einfach unterstützen können.

In der zweiten Phase, ist geplant, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben werden, Rückmeldungen und Anmerkungen zu den erstellten Planungen zu geben.

Ziel ist es, das Rad- und Nahmobilitätskonzept in der ersten Jahreshälfte 2023 fertig zu stellen und dann mit der priorisierten Beantragung der Einzelmaßnahmen zu beginnen.

 

An diesem Punkt stoßen die Gemeinden des Amtsbereichs jedoch auf eine weitere Hürde, denn Radwege sind freiwillige Aufgaben und in der Regel werden diese von der Unteren Rechtsaufsichtbehörde bei finanzschwachen Gemeinden nicht berücksichtig.

 

Zum besseren Verständnis, warum die Gelder beider Programme in MV (noch) nicht abgerufen wurden, sei erwähnt, dass nach Schätzungen des Radwegeverantwortlichen der Wirtschaftsförderung MV, Thomas Fitzke 1 km Radweg ca. 300.000€ kostet, was bei einer 90%igen Förderung immer noch zu 30.000€ Eigenanteil pro km für die Gemeinde führt.

 

Im speziellen Fall der Gemeinde Wildberg wären dies für den angestrebten Weg Wildberg – Wolkow – Rottenhof also ca. 120.000€ Eigenanteil bei ca. 4 km Wegstrecke.

 

An dieser Stelle sei der Hinweis auf die Initiative der Bürgerradwege aus Nordrhein-Westfalen erlaubt:

Schnell und unbürokratisch zum Ziel – das ist der Leitgedanke hinter den so genannten Bürgerradwegen. Um Radwege auch dann verwirklichen zu können, wenn es auf dem herkömmlichen Weg kurzfristig nicht möglich erscheint, setzt Nordrhein-Westfalen auf den Einsatz lokaler Bauunternehmen in Kooperation mit den beteiligten Kreisen, Kommunen. Straßen. NRW berät und beteiligt sich an den Kosten.

Von besonderer Bedeutung für das Projekt sind, der Name lässt es erahnen, engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Sie können selbst die Initiative ergreifen. Indem sie zum Beispiel einen Lückenschluss im Radwegenetz bei ihrer Kommune anregen und gegebenenfalls bereits die erforderlichen Grundstücke dafür zur Verfügung stellen. Mit anpacken lautet die Devise später ebenso, wenn ein Radweg schließlich realisiert wird. Zum Beispiel dann, wenn Boden abgetragen oder eine Schottertragschicht eingebaut werden muss.

Die Bürgerradwege können gegebenenfalls mit einem leicht reduzierten Standard gebaut werden. Sie entsprechen jedoch dem Stand der Technik und den aktuellen Sicherheitsanforderungen.

In Zusammenarbeit mit der AGFK ist es angestrebt, Möglichkeiten zu einem ähnlichen Verfahren auch für den Amtsbereich zu prüfen.

Die Verwaltung stellt jeder Zeit gern weitere Informationen zur Verfügung.

 

 

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