Beschlussvorlage - 04/BV/053/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.

 

Da die zurzeit gültige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern der Gemeinde Grischow aus dem Jahr 2015 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Satzung werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen angepasst und die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B auf den gewogenen Landesdurchschnittshebesatz 2021 angehoben.

 

Grundsteuer A von 300 v. H. auf 330 v. H.

Grundsteuer B von 350 v. H. auf 388 v. H.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erhöhung  der Grundsteuer B können Mehreinnahmen/-einzahlungen von ca. 2.200,00 € erzielt werden, durch die Anhebung der Grundsteuer A ca. 1.000,00 €.

 

Beispiele Steuererhöhung:

Grst. A bisher    450,00 €, nach Erhöhung ca. 495,00 € (Erhöhung ca. 45,00 € im Jahr)

                         6.000,00 €, nach Erhöhung ca. 6.600,00 € (Erhöhung ca. 600,00 € im Jahr)

Grst. B bisher    120,00 €, nach Erhöhung ca. 133,00 € (Erhöhung ca. 13,00 € im Jahr)

                          200,00 €, nach Erhöhung ca. 221,00 € (Erhöhung ca. 21,00 € im Jahr)

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben

dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grischow beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung zum 01.01.2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

Nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401….

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Grundsteuer A, Grundsteuer B

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

                

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

                    

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Durch die Anpassung der Hebesätze kann die Gemeinde jährlich ca. 3.200,00 € höhere Erträge und Einzahlungen erzielen. 

Hebesatz-Satzung Grischow

 

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Anlagen

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