Beschlussvorlage - 01/BV/644/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow  hat eine mündliche Zusage  über 500.000 EUR vom Ministerium für Inneres, Bau  und Digitalisierung M-V für die Umsetzung von städtebauliche Maßnahmen  erhalten.  Diese Mittel müssen bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden. Ein entsprechender formloser Antrag wurde in Zusammenarbeit mit der BIG Städtebau (Sanierungsträger) erarbeitet. Insbesondere wurden hier die Maßnahmen aus dem Förderantrag 2022 aufgegriffen.

 

Auszug aus der Städtebauförderrichtlinie

 

Kleinteilige Maßnahmen

Förderungsfähig sind Maßnahmen, die zur Verbesserung des Ortsbildes bzw. der Ortsbildpflege dienen und im Einklang mit den städtebaulichen Zielstellungen der Stadt stehen. Förderungsfähig sind unter anderem Maßnahmen zum Aufarbeiten oder Ersatz von historischen Fenstern, Türen oder anderen prägenden Gestaltungselementen, Fassadensanierungen, Dacheindeckung und Dachentwässerung. Den Belangen der Denkmalpflege ist Rechnung zu tragen.

Die förderungsfähigen Kosten der Einzelmaßnahme können maximal 300 Euro/m² Nutzfläche betragen.

 

Neubau von baulichen Anlagen

Für den Neubau von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Anlagen wird ein Zuschuss als Festbetragsförderung bis zu 225 Euro/qm Wohnfläche/Nutzfläche als Förderobergrenze angesetzt.

 

Aufgrund der kurzfristigen Zusage der Bereitstellung der Mittel durch das Ministerium und der dazugehörigen Antragstellung, basieren die Berechnungen der max. Kostenobergrenze auf Schätzungen der Nutzfläche.

Um die privaten Investitionen zu unterstützen, stellt das Ministerium „Alt-Mittel“ aus dem Programmjahr 2016 zur Verfügung. Diese sind zwingend bis zum 31.12.2023 auszugeben bzw. abzurufen.  Voraussetzung für den Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit den privaten Bauherren ist die Fertigstellung der Baumaßnahme somit zwingend bis zum 31.12.2023.

 

Nachfolgende Kleinteilige Maßnahmen sollen gefördert werden:

(max. förderfähige Kosten 300 /m² Nutzfläche)

Maßnahme

ca. Förderung

max. Kosten

Prozentuale Förderung

Unterbaustraße 42

24.000 EUR

60.000 EUR

40 %

Markt 12

42.000 EUR

105.000 EUR

40 %

Unterbaustraße 41

24.000 EUR

60.000 EUR

40 %

Kirchengasse 5

13.500 EUR

45.000 EUR

30 %

Mühlenstraße 18

31.500 EUR

105.000 EUR

30 %

Oberbaustraße 17

31.500 EUR

105.000 EUR

30 %

 

Insgesamt werden für sechs Bauvorhaben, deren Erhalt und Erneuerung von besonderer städtebaulicher Bedeutung und/oder denkmalpflegerischer Bedeutung sind oder im denkmalgeschützten Bereich liegen, 166.500 Euro als Zuschuss im Antrag an das Ministerium berücksichtigt. Dies stellt insgesamt einen Maximalbetrag für die Förderung der Maßnahmen dar.

 

Hinweis

Es ist möglich, dass sich die Förderung nach Zuarbeit der prüffähigen Unterlagen durch den Bauherren verändert bzw. kurzfristig ein privates Vorhaben von der Möglichkeit der Förderung zurücktritt. Der Förderbetrag, der vertraglich vereinbart wird, ist kein maximaler Zuschussbetrag. Freiwerdende Mittel sollen nicht verfallen, sondernd werden auf die verbleibenden  - hier benannten Bauvorhaben – prozentual aufgeteilt.

 

Der finanzielle Eigenanteil der Stadt Altentreptow in Höhe von 20 % wurde im Haushalt 2022 und 2023 des städtebaulichen Sondervermögens geplant und über den Haushalt 2022/2023 werden die entsprechenden städtischen Eigenanteile bereitgestellt.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V  die Stadtvertretung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Förderung nachfolgender kleinteiliger Maßnahmen und  eine Neubauförderung im städtischen Sanierungsgebiet:

 

Maßnahme

ca. Förderung

max. Kosten

Unterbaustraße 42

24.000 EUR

60.000 EUR

Markt 12

42.000 EUR

105.000 EUR

Unterbaustraße 41

24.000 EUR

60.000 EUR

Kirchengasse 5

13.500 EUR

45.000 EUR

Mühlenstraße 18

31.500 EUR

105.000 EUR

Oberbaustraße 17

31.500 EUR

105.000 EUR

 

Insgesamt werden 166.500 EUR Förderung für die städtebauliche Sanierung bereitgestellt.

 

Der Förderbetrag, der vertraglich vereinbart wird, ist kein maximaler Zuschussbetrag. Freiwerdende Mittel sollen nicht verfallen, sondernd werden auf die verbleibenden  - hier benannten Bauvorhaben – prozentual aufgeteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Haushalt 2022/2023 im SSV/Stadt Altentreptow

 

Eigenanteil Stadt AT Plan 2022 =  40.000 EUR

Eigenanteil Stadt At  Plan  2023 = 60.000 EUR

 

Insgesamt muss die Stadt Altentreptow  bei 400.000 EUR Fördermittel  100.000 EUR Eigenanteil aufbringen, so dass eine Gesamtsumme von 500.000 EUR zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

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