Beschlussvorlage - 01/BV/644/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung städtebaulicher Maßnahmen
hier: Kleinteilige Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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25.10.2022
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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06.12.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Altentreptow hat eine mündliche Zusage über 500.000 EUR vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für die Umsetzung von städtebauliche Maßnahmen erhalten. Diese Mittel müssen bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden. Ein entsprechender formloser Antrag wurde in Zusammenarbeit mit der BIG Städtebau (Sanierungsträger) erarbeitet. Insbesondere wurden hier die Maßnahmen aus dem Förderantrag 2022 aufgegriffen.
Auszug aus der Städtebauförderrichtlinie
Kleinteilige Maßnahmen
Förderungsfähig sind Maßnahmen, die zur Verbesserung des Ortsbildes bzw. der Ortsbildpflege dienen und im Einklang mit den städtebaulichen Zielstellungen der Stadt stehen. Förderungsfähig sind unter anderem Maßnahmen zum Aufarbeiten oder Ersatz von historischen Fenstern, Türen oder anderen prägenden Gestaltungselementen, Fassadensanierungen, Dacheindeckung und Dachentwässerung. Den Belangen der Denkmalpflege ist Rechnung zu tragen.
Die förderungsfähigen Kosten der Einzelmaßnahme können maximal 300 Euro/m² Nutzfläche betragen.
Neubau von baulichen Anlagen
Für den Neubau von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Anlagen wird ein Zuschuss als Festbetragsförderung bis zu 225 Euro/qm Wohnfläche/Nutzfläche als Förderobergrenze angesetzt.
Aufgrund der kurzfristigen Zusage der Bereitstellung der Mittel durch das Ministerium und der dazugehörigen Antragstellung, basieren die Berechnungen der max. Kostenobergrenze auf Schätzungen der Nutzfläche.
Um die privaten Investitionen zu unterstützen, stellt das Ministerium „Alt-Mittel“ aus dem Programmjahr 2016 zur Verfügung. Diese sind zwingend bis zum 31.12.2023 auszugeben bzw. abzurufen. Voraussetzung für den Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit den privaten Bauherren ist die Fertigstellung der Baumaßnahme somit zwingend bis zum 31.12.2023.
Nachfolgende Kleinteilige Maßnahmen sollen gefördert werden:
(max. förderfähige Kosten 300 /m² Nutzfläche)
Maßnahme |
ca. Förderung |
max. Kosten |
Prozentuale Förderung |
Unterbaustraße 42 |
24.000 EUR |
60.000 EUR |
40 % |
Markt 12 |
42.000 EUR |
105.000 EUR |
40 % |
Unterbaustraße 41 |
24.000 EUR |
60.000 EUR |
40 % |
Kirchengasse 5 |
13.500 EUR |
45.000 EUR |
30 % |
Mühlenstraße 18 |
31.500 EUR |
105.000 EUR |
30 % |
Oberbaustraße 17 |
31.500 EUR |
105.000 EUR |
30 % |
Insgesamt werden für sechs Bauvorhaben, deren Erhalt und Erneuerung von besonderer städtebaulicher Bedeutung und/oder denkmalpflegerischer Bedeutung sind oder im denkmalgeschützten Bereich liegen, 166.500 Euro als Zuschuss im Antrag an das Ministerium berücksichtigt. Dies stellt insgesamt einen Maximalbetrag für die Förderung der Maßnahmen dar.
Hinweis
Es ist möglich, dass sich die Förderung nach Zuarbeit der prüffähigen Unterlagen durch den Bauherren verändert bzw. kurzfristig ein privates Vorhaben von der Möglichkeit der Förderung zurücktritt. Der Förderbetrag, der vertraglich vereinbart wird, ist kein maximaler Zuschussbetrag. Freiwerdende Mittel sollen nicht verfallen, sondernd werden auf die verbleibenden - hier benannten Bauvorhaben – prozentual aufgeteilt.
Der finanzielle Eigenanteil der Stadt Altentreptow in Höhe von 20 % wurde im Haushalt 2022 und 2023 des städtebaulichen Sondervermögens geplant und über den Haushalt 2022/2023 werden die entsprechenden städtischen Eigenanteile bereitgestellt.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Förderung nachfolgender kleinteiliger Maßnahmen und eine Neubauförderung im städtischen Sanierungsgebiet:
Maßnahme |
ca. Förderung |
max. Kosten |
Unterbaustraße 42 |
24.000 EUR |
60.000 EUR |
Markt 12 |
42.000 EUR |
105.000 EUR |
Unterbaustraße 41 |
24.000 EUR |
60.000 EUR |
Kirchengasse 5 |
13.500 EUR |
45.000 EUR |
Mühlenstraße 18 |
31.500 EUR |
105.000 EUR |
Oberbaustraße 17 |
31.500 EUR |
105.000 EUR |
Insgesamt werden 166.500 EUR Förderung für die städtebauliche Sanierung bereitgestellt.
Der Förderbetrag, der vertraglich vereinbart wird, ist kein maximaler Zuschussbetrag. Freiwerdende Mittel sollen nicht verfallen, sondernd werden auf die verbleibenden - hier benannten Bauvorhaben – prozentual aufgeteilt.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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2023 |
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nein |
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nein |
x |
ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Haushalt 2022/2023 im SSV/Stadt Altentreptow
Eigenanteil Stadt AT Plan 2022 = 40.000 EUR Eigenanteil Stadt At Plan 2023 = 60.000 EUR
Insgesamt muss die Stadt Altentreptow bei 400.000 EUR Fördermittel 100.000 EUR Eigenanteil aufbringen, so dass eine Gesamtsumme von 500.000 EUR zur Verfügung steht.
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