Beschlussvorlage - 01/BV/643/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow hat eine mündliche Zusage über 500.000 EUR vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für die Umsetzung von städtebauliche Maßnahmen  erhalten.  Diese Mittel müssen bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden. Ein entsprechender formloser Antrag wurde in Zusammenarbeit mit der BIG Städtebau (Sanierungsträger) erarbeitet. Insbesondere wurden hier die Maßnahmen aus dem Förderantrag 2022 aufgegriffen.

 

Auszug aus Städtebauförderrichtlinie: Sonstige Ordnungsmaßnahmen

„Als sonstige Ordnungsmaßnahmen im Sinne von § 147 Nummer. 5 BauGB sind zuwendungsfähig:

-          Ordnungsmaßnahmen, die ein Eigentümer aufgrund eines Vertrages mit der Gemeinde  nach § 146 Absatz. 3 BauGB durchführt,

-          Ausgaben für Maßnahmen der Bodendenkmalpflege bis max. 150 Euro/ m² Grundstücksfläche.“

 

Die Berechnungen der Förderhöhe basiert auf Schätzungen der Grundstücksfläche. Diese ist für den Vertragsabschluss nachzuweisen.  

 

Um die privaten Investitionen zu unterstützen, stellt das Ministerium „Alt-Mittel“ aus dem Programmjahr 2016 zur Verfügung. Diese sind zwingend bis zum 31.12.2023 auszugeben bzw. abzurufen. Voraussetzung für den Abschluss des Ordnungsmaßnahmenvertrages mit den privaten Bauherren ist die Dokumentation des Abschlusses der geförderten Leistungen zwingend bis zum 31.12.2023.

 

Nachfolgende Maßnahmen der Freilegung, Ausgrabung, Sicherung von Bodenfunden (E8 – 150 EUR pro qm) sollen gefördert werden:

 

Unterbaustraße 25-28 (180 m²)   27.000 EUR

Mittelstraße 7 (60 m²)      9.000 EUR

Tollensestraße 14-15 (100 m²)  15.000 EUR

Mauerstraße 32 (60 m²)                9.000 EUR

Hospitalstraße 8/8a/9    50.000 EUR

 

 

Insgesamt  werden Maßnahmen  in Höhe von 110.000 EUR gefördert.

 

Der finanzielle Eigenanteil der Stadt Altentreptow in Höhe von 20 % wurde im Haushalt 2022 und 2023 des städtebaulichen Sondervermögens geplant und über den Haushalt 2022/2023 werden die entsprechenden städtischen Eigenanteile bereitgestellt.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 5 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow der Hauptausschuss zuständig (Wertgrenzenregelung).

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Förderung nachfolgender Ordnungsmaßnahmen  im städtischen Sanierungsgebiet

 

Unterbaustraße 25-28 (180 m²)   27.000 EUR

Mittelstraße 7 (60 m²)      9.000 EUR

Tollensestraße 14-15 (100 m²)  15.000 EUR

Mauerstraße 32     9.000 EUR

Hospitalstraße 8/8a/9    50.000 EUR

 

Insgesamt werden 110.000 EUR für die städtebauliche Sanierung bereitgestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 x

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:  Haushalt 2022/2023 im SSV/Stadt Altentreptow

 

Eigenanteil Stadt AT Plan 2022 = 40.000 EUR

Eigenanteil Stadt AT Plan 2023 = 60.000 EUR

 

Insgesamt muss die Stadt Altentreptow bei 400.000 EUR Fördermittel  100.000 EUR Eigenanteil aufbringen, so dass eine Gesamtsumme von 500.000 EUR zur Verfügung steht.

 

 

Loading...