Beschlussvorlage - 24/BV/184/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Ehrungen von Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss regelt mit dem Grundsatzbeschluss die Ehrung von Bürgerinnen und Bürger im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel.
1. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste
Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl des Amtes Treptower Tollensewinkel verdient gemacht haben, ehrt der Amtsvorsteher persönlich mit einem Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 €.
2. Weitere Ehrungen
Das Amt Treptower Tollensewinkel kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Der Amtsvorsteher befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 25,00 €. Dazu zählen Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a.
- Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
- Beileidbekundungen.
Auf Ehrungen nach diesem Grundsatzbeschluss besteht kein Rechtsanspruch.
Die im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel wohnhaft sind bzw. deren Sitz im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel liegt, ausgesprochen und wahrgenommen.
Der Grundsatzbeschluss tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Gemäß § 134 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V und § 4 der Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel ist der Amtsausschuss zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches ab dem 01.01.2023 entsprechen der nachfolgenden Grundsätze vorzunehmen:
1. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste
Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl des Amtes Treptower Tollensewinkel verdient gemacht haben, ehrt der Amtsvorsteher persönlich mit einem Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 €.
2. Weitere Ehrungen
Das Amt Treptower Tollensewinkel kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Der Amtsvorsteher befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 25,00 €. Dazu zählen Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a.
- Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
- Beileidbekundungen.
Auf Ehrungen nach diesem Grundsatzbeschluss besteht kein Rechtsanspruch.
Die im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel wohnhaft sind bzw. deren Sitz im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel liegt, ausgesprochen und wahrgenommen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: 2023 |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmensumme: |
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Maßnahmensumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
In den Haushalt 2023 werden entsprechende Aufwendungen unter dem Produktsachkonto 1.1.1.04.52490000 berücksichtigt. |