Beschlussvorlage - 24/BV/184/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss regelt mit dem Grundsatzbeschluss die Ehrung von Bürgerinnen und Bürger im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel.

 

1. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste

Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl des Amtes Treptower Tollensewinkel verdient gemacht haben, ehrt der Amtsvorsteher persönlich mit einem Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 €.

 

2.  Weitere Ehrungen

Das Amt Treptower Tollensewinkel kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Der Amtsvorsteher befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 25,00 €.  Dazu zählen Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a.

- Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

- Beileidbekundungen.

 

Auf Ehrungen nach diesem Grundsatzbeschluss besteht kein Rechtsanspruch.

 

Die im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel wohnhaft sind bzw. deren Sitz im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel liegt, ausgesprochen und wahrgenommen.

 

Der Grundsatzbeschluss tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

Gemäß § 134 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V und § 4 der Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel ist der Amtsausschuss zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches ab dem 01.01.2023 entsprechen der nachfolgenden Grundsätze vorzunehmen:

 

1. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste

Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl des Amtes Treptower Tollensewinkel verdient gemacht haben, ehrt der Amtsvorsteher persönlich mit einem Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 €.

 

2.  Weitere Ehrungen

Das Amt Treptower Tollensewinkel kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Der Amtsvorsteher befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 25,00 €. Dazu zählen Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a.

- Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

- Beileidbekundungen.

 

Auf Ehrungen nach diesem Grundsatzbeschluss besteht kein Rechtsanspruch.

 

Die im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel wohnhaft sind bzw. deren Sitz im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel liegt, ausgesprochen und wahrgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren: 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmensumme:

 

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

In den Haushalt 2023 werden entsprechende Aufwendungen unter dem Produktsachkonto 1.1.1.04.52490000 berücksichtigt.

 

 

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