Beschlussvorlage - 01/BV/635/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage der im „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005(BGBI 2005 Teil 1 Nr. 38)“ festgelegten

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden laut §47 c (1) im Jahr 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt.

 

Ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen erstellte die Stadt einen Lärmaktionsplan für den im Rahmen der Lärmkartierung als Belastungsschwerpunkt mit einer hohen Lärmbetroffenheit der Anwohner ermittelten Bereich der Landesstraße 35 von Neubrandenburg kommend bis zur Kreuzung Fritz-Peters-Straße.

 

Alle fünf Jahre werden diese Lärmkarten überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Im Jahr 2014 beschloss die Stadtvertretung den Lärmaktionsplan für den Belastungsschwerpunkt und einer hohen Lärmbetroffenheit im Bereich der Landesstraße 35 von Neubrandenburg kommend bis zur Kreuzung Fritz-Peters Straße.

 

Alle damaligen Belange wurden überprüft, bearbeitet und soweit umgesetzt. Da die aktuellen Lärmkarten den gleichen Belastungsschwerpunkt aufzeigen und die Stadt im Jahre 2014 für diesen Bereich bereits einen Lärmaktionsplan erstellt hat, ist hier nur eine Kontrolle notwendig.

 

Die Lärmkarten wurden auf der Internetseite der Stadt Altentreptow veröffentlicht. Es ergeben sich nach der Kontrolle  keine Veränderungen zum damaligen Stand.   Ein Meldebogen hierzu ist zu erstellen.    

 

Gemäß § 22 Ab. 2 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.  

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die aktuellen Lärmkarten für den Belastungsschwerpunkt im Bereich der Landesstraße 35 von Neubrandenburg kommend bis zur Kreuzung Fritz-Peters Straße. Der bestehende Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2014 wurde überprüft. Es ergeben sich keine Veränderungen.

Der Meldebogen ist zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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