Beschlussvorlage - 01/BV/539/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bisher haben von den 9 Kleingartenvereinen 3 den Antrag auf Zuwendung gestellt. Auf der Zusammenkunft aller Vereine am 13.09.2022 wurde durch die Vorsitzenden dargestellt, dass einzelne Vereine stark mit Leerstand zu kämpfen haben und viele Lauben ungenutzt sind und verfallen. Es kam die Anfrage, ob die Zuwendung in Höhe von 500,00 € auch für den Abriss dieser Lauben genutzt werden könnte.

 

Gegenwärtig gibt es in der Stadt noch 10 Kleingartenanlagen.   

 

Die Stadt Altentreptow hat sich mit dem Kleingartenkonzept zum Bestand der Anlagen in den nächsten 10 Jahren ausgesprochen. Als Beitrag zur Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Vereinen für den Rückbau von nichtgenutzten Lauben insgesamt 5.000 EUR mit dem Hauhalt 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendung wird in Höhe von 500 EUR/je Rückbau im Wege der  Anteilsfinanzierung  als nicht rückzahlbaren Zuschuss auf städtischen Flächen gewährt.

 

Die Nutzung dieser Grundstücke soll zukunftig den örtlichen Gegebenheiten wieder angepasst werden. 

 

Voraussetzung für die Gewährung ist ein schriftlicher Antrag mit Kostenkalkulation im Fachgebiet Bau/Gebäude- und Liegenschaften. Die finanziellen Mittel werden einmalig im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt und sind bis zum 30.12.2023 abzurufen.

 

Ein Zuwendungsbescheid ist zu erstellen.

 

Ausgenommen von der Zuwendung ist der Kleingartenverein Waidmannslust, da dieser Verein dem Regionalverband Neubrandenburg angehört.

 

Aus der Zuwendung ergeben sich  finanzielle Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR. Die finanziellen Mittel werden mit dem Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter der Bedingung, dass unterjährig der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung der finanziellen Mittel kann hieraus nicht abgeleitet werden.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt den Vereinen für den Rückbau von nichtgenutzten Lauben insgesamt 5.000 EUR mit dem Hauhalt 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter der Bedingung, dass unterjährig der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung der finanziellen Mittel kann hieraus nicht abgeleitet werden.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 x

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Aufnahme  der Maßnahme in  Haushaltsplanung 2023!

 

 

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