Beschlussvorlage - 01/BV/539/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen Kleingartenvereine der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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25.10.2022
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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06.12.2022
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Sachverhalt
Bisher haben von den 9 Kleingartenvereinen 3 den Antrag auf Zuwendung gestellt. Auf der Zusammenkunft aller Vereine am 13.09.2022 wurde durch die Vorsitzenden dargestellt, dass einzelne Vereine stark mit Leerstand zu kämpfen haben und viele Lauben ungenutzt sind und verfallen. Es kam die Anfrage, ob die Zuwendung in Höhe von 500,00 € auch für den Abriss dieser Lauben genutzt werden könnte.
Gegenwärtig gibt es in der Stadt noch 10 Kleingartenanlagen.
Die Stadt Altentreptow hat sich mit dem Kleingartenkonzept zum Bestand der Anlagen in den nächsten 10 Jahren ausgesprochen. Als Beitrag zur Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Vereinen für den Rückbau von nichtgenutzten Lauben insgesamt 5.000 EUR mit dem Hauhalt 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendung wird in Höhe von 500 EUR/je Rückbau im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss auf städtischen Flächen gewährt.
Die Nutzung dieser Grundstücke soll zukunftig den örtlichen Gegebenheiten wieder angepasst werden.
Voraussetzung für die Gewährung ist ein schriftlicher Antrag mit Kostenkalkulation im Fachgebiet Bau/Gebäude- und Liegenschaften. Die finanziellen Mittel werden einmalig im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt und sind bis zum 30.12.2023 abzurufen.
Ein Zuwendungsbescheid ist zu erstellen.
Ausgenommen von der Zuwendung ist der Kleingartenverein Waidmannslust, da dieser Verein dem Regionalverband Neubrandenburg angehört.
Aus der Zuwendung ergeben sich finanzielle Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR. Die finanziellen Mittel werden mit dem Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter der Bedingung, dass unterjährig der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung der finanziellen Mittel kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Gemäß § 22 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt den Vereinen für den Rückbau von nichtgenutzten Lauben insgesamt 5.000 EUR mit dem Hauhalt 2023 zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter der Bedingung, dass unterjährig der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung der finanziellen Mittel kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Aufnahme der Maßnahme in Haushaltsplanung 2023!
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