Beschlussvorlage - 02/BV/086/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zwischen der Gemeinde Siedenbollentin und den Gemeinden Grapzow (Vertrag-Nr. 010685 aus 2018), Werder (Vertrag-Nr. 010687 aus 2014) und Grischow (Vertrag-Nr. 010686 aus 2014) wurden Vereinbarungen in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grischow, Werder und Grapzow in der Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin abgeschlossen.

 

Für die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Siedenbollentin ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde, zahlen die Eltern den Zusatzbeitrag.

 

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) in Kraft getreten.

 

Die Eltern zahlen seit dem 01.01.2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagesstätte.

 

Aufgrund der oben genannten Gesetzesänderung sollte die Gemeindevertretung die weitere Erhebung der Zusatzkosten überdenken und der Gesetzesänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern anpassen.

 

Die damals geschlossenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Siedenbollentin und den Gemeinden Grapzow, Werder und Grischow sollten zum 01.01.2023 aufgehoben werden. Des Weiteren sollte die Zahlung der Eltern, die nicht in Siedenbollentin wohnen und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde ebenfalls zum 01.01.2023 eingestellt werden.

 

Im Jahr 2021 und 2022 wurden bereits keinerlei Zusatzkosten erhoben, da die Kita in Siedenbollentin finanziell ausgeglichen ist.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt die damals abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Siedenbollentin und den Gemeinden Grapzow, Werder und Grischow in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grapzow, Werder und Grischow in der Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin  ab dem 01.01.2023 aufzuheben.

Desweiteren beschließt die Gemeindevertetung Siedenbollentin, die Betreuung von Kindern deren Wohnsitzgemeinde nicht Siedenbollentin ist und keine Vereinbarung mit der Wohnsitzgemeinde abgeschlossen wurde, die Zahlung der Eltern ebenfalls zum 01.01.2023 einzustellen.

 

 

Der bisher gezahlte Zusatzbeitrag entfällt dann ab dem 01.01.2023. (Betrag ist unterschiedlich je nach Betreuung – Krippe, Kindergarten).

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 C

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 02/3.6.5.02.41443300

02/3.6.5.02.43210000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 Kita/ erhöhter Wohnsitzgemeindeanteil

Kita/ Kindertagesstättengebühren

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Dadurch würden die Einnahmen der Zusatzkosten für die Gemeinde Siedenbollentin wegfallen.

 

 

 

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