Beschlussvorlage - 14/BV/099/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde am 07.11.2012 beschlossen.

 

Derzeit werden folgende Entgelte erhoben:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

5,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

55,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

85,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

3,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

30,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

50,00 €

 

Für Bürger aus anderen Gemeinden gelten folgende Entgelte:

 

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

5,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

60,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

92,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

3,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

33,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

54,00 €

 

Eine Unterscheidung zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern ist laut Gleichheitsgrundsatz nicht zulässig. Aus diesem Grund ist es nötig die Entgeltordnung anzupassen.

 

Außerdem befindet sich die Gemeinde Gnevkow in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation und Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt (Maßnahme Nr. 02/2022). Daher ist eine Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich.

Die Gemeindevertretung hat sich in der letzten Sitzung auf folgende Entgelte verständigt:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

6,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

65,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

95,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

4,00 €

halber Tag (1-12 Stunden)

40,00 €

ganzer Tag (1-24 Stunden)

60,00 €

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt die neue Benutzungs- und Entgeltordnung mit den dazugehörigen neuen Entgelten. Die Gemeinde setzt damit die Maßnahme 02/2022 aus dem Haushaltsicherungskonzept um. Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt somit am 01.01.2023 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01.432290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Feuerwehr/Sonstige Entgelte 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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