Beschlussvorlage - 01/BV/625/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Eigentum der Stadt Altentreptow befinden sich unter anderem Tische, Stühle, Bänke, eine Bühne sowie andere Gegenstände.

Für die Bereitstellung gibt es keine Entgeltfestsetzung.

Aufgrund der Mitteilungsvorlage 01/MV/580/2022 zur unentgeltlichen Verleihung von Stühlen am großen Stein, hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24.08.2022 den Auftrag an die Verwaltung erteilt, dass eine Entgeltordnung für die Verleihung von Stühlen, Bierzeltgarnituren und Bühne erstellt werden soll. Im Nachgang dessen, bat auch der Finanzausschussvorsitzende darum, eine Satzung bspw. für die Verleihung von verschiedener Technik o.ä. Gegenstände an Privatpersonen (Technik) zu erstellen.

 

Nach Prüfung des Vorgangs wurde entschieden, dass die Stadt Altentreptow grundsätzlich keine Gegenstände, die sich im Eigentum der Stadt befinden an Dritte verleiht.

 

Die Stadt befindet sich zwar in der Haushaltskonsolidierung, würde aber mit der Verleihung wieder mehr Verwaltungsaufwand (Übergabevereinbarung, Buchungen, Kontrolle auf Beschädigungen, Aufstellen und Transport, etc.) haben, was ein Entgelt nicht decken würde.

 

An dieser Stelle wird auch nochmal darauf verwiesen, dass auch amtsangehörige Gemeinden zum 777 jährigen Stadtjubiläum Mobiliar an die Stadt unentgeltlich verliehen haben, selbst wenn sie sich in der Haushaltssicherung befanden.

 

Dennoch möchte sich die Bürgermeisterin Ausnahmen bspw. in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den amtsangehörigen Gemeinden und des Zusammenhaltes in des Stadt vorbehalten. Auch im Rahmen von Veranstaltungen des Citymanagement sollten derartige Ausnahmen möglich sein.

 

Die Stadtvertretung ist gemäß § 22 Absatz 3 Buchstabe 11 KV M-V für die Entscheidung über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt grundsätzlich keine Gegenstände, die sich im Eigentum der Stadt befinden, an Dritte zu verleihen.

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, dass die Bürgermeisterin Ausnahmen treffen kann.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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