Beschlussvorlage - 03/BV/094/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die bestehende Benutzungs-und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Bartow wurde am 21.04.2009 beschlossen. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2019. Diese Kalkulation und das kalkulierte Benutzungsentgelt von 149,85 € pro Nutzung wurden mit dem Beschluss 03/BV/006/2019 von der Gemeindevertretung am 29.10.2019 einstimmig abgelehnt. Ebenso auf der Sitzung vom 16.06.2022 (03/BV/094/2022: geänderter Beschluss: „Keine Veränderung. Beibehaltung der bisherigen Entgelte. Einstimmig beschlossen.”) Die alte Benutzungs- und Entgeltordnung aus dem Jahr 2009 blieb weiterhin in Kraft. Das den Gebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert jedoch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife.

 

Derzeit werden folgende Entgelte erhoben:

 

Kompletter Saal

Halber Saal

ganztägig

120,00 €

60,00 €

bis 6 h

60,00 €

30,00 €

bis 3 h

30,00 €

15,00 €

 

Es werden maximal 120,00 € in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde Bartow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation und die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt. (Maßnahme-Nr. 07/2022). Daher ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2. Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3. Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

Kalkuliert

Vorschlag Verwaltung

Kompletter Saal

14,37 €/Stunde

14,00 €/Stunde

Halber Saal

9,16 €/Stunde

9,00 €/ Stunde

 

 

Bei einer stundenweise Abrechnung würden so 336,00 € pro Tag (24 Stunden) in Rechnung gestellt werden. Da dieser Betrag im Vergleich mit anderen Dorfgemeinschaftshäusern sehr hoch ausfällt, wird empfohlen, den maximalen Tageshöchstsatz auf 140,00 € bzw. 168,00 € zu begrenzen.

Das Gebührenaufkommen soll die entstandenen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

Daher hat die Gemeindevertretung im Beschlussvorschlag entsprechende Entgelte festzulegen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Kalkulation zum Nutzungsentgelt sowie folgende Benutzungsentgelte:

 

kompletter Saal

halber Saal

ganztägig

                 

                 

bis 6 h

                 

                 

bis 3 h

                 

                 

 

Es werden maximal  ____€ in Rechnung gestellt (ganztägig).

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

2022

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.3.00.432290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Dorfgemeinschaftshaus/Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

 

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Anlagen

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