Beschlussvorlage - 01/BV/622/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat mit Antrag vom 07.07.2022 neue Platzkosten beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragt.

Die letzten Platzkosten wurden zum 01.02.2017 verhandelt.

 

 

Platzkosten 01.02.2017

Platzkosten ab 01.10.2022

Hortplatz ganztags

245,89 €

270,50 €

Hortplatz teilzeit

147,53 €

202,74 €

 

 

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. haben die neuen Platzkosten zum 01.10.2022 verhandelt.

Dazu muss die Stadt Altentreptow das Einvernehmen gemäß § 24 Absatz 1 KiföG M-V, entsprechend der im Ergebnis verhandelten Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung zum 01.10.2022 für die Einrichtung Hort „Am Klosterberg“ in Altentreptow mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, herstellen.

 

Die neu verhandelten Platzkosten mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben auf den Stadthaushalt keinen Einfluss. Die Platzkosten werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. gezahlt.

 

Die Stadtvertretung ist gemäß § 22 KV M-V für die Entscheidung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt das Einvernehmen der Gemeinde über die neu verhandelten Platzkosten ab dem 01.10.2022 zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für den Hort „Am Klosterberg“ in Altentreptow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Stadt Altentreptow zahlt für das Jahr 2022 einen Wohnsitzgemeindeanteil in Höhe von 167,38 € monatlich / pro Kind.

Ab dem Jahr 2023 beträgt der Wohnsitzgemeindeanteil 179,33 € monatlich/ pro Kind.

Ab dem Jahr 2024 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgestellt.

 

 

 

 

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Anlagen

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