Beschlussvorlage - 06/BV/119/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ehrenordnung der Gemeinde Grapzow ist seit dem 02.03.2018 in Kraft.

 

Nachfolgende Änderung ist nach rechtlicher Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes

des LK MSE vorgesehen.

Intuition hier:

Mit der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister/innen nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung – KomBesLVO M-V sind auch die mit diesem Amt verbundenen Repräsentationsaufwendungen abgedeckt.

Der dienstliche Charakter einer Präsentübergabe im Rahmen einer Geburtstags-gratulation ist nicht vorhanden.

Rechtliche Bedenken werden durch Streichung mit dem Beschluss der Ehrenordnung ausgeräumt.

 

Punkt 1.4:  vollständige Streichung in der Ehrenordnung vom 02.03.2018

 

1.2 und 1.3

rechtliche Anpassung; das Überbringen der Urkunde der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten des Landes M-V ist nach Verwaltungsverordnung Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch den Ministerpräsidenten M-V geregelt, Aufwendungen für die Gemeinde entstehen nicht.

 

Der Gemeindevertretung wird ein Muster einer neu zu beschließenden Ehrenordnungen als Diskussions- bzw. Beschlussgrundlage vorgelegt.

Änderungen in der Höhe von Aufwendungen sind in dem Beschluss über die

Ehrenordnung aufzuführen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung  M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Verordnung über Ehrungen und Jubiläen – EHRENORDNUNG der Gemeinde Grapzow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.1.04/5692100/ 5693000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gremien/

Baby Begrüßungsgeld/ Repräsentationen

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

2.425,00/291,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

130,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmensumme:

 

 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

2.425,00/161,00 € 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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