Beschlussvorlage - 14/BV/096/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde am 07.11.2012 beschlossen. Die letzte Kalkulation liegt bereits fast über 10 Jahre zurück.

 

Derzeit werden folgende Entgelte erhoben:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

5,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

55,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

85,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

3,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

30,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

50,00 €

 

Für Bürger aus anderen Gemeinden gelten folgende Entgelte:

 

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

5,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

60,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

92,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

3,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

33,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

54,00 €

 

Eine solche Unterscheidung ist laut Gleichheitsgrundsatz nicht zulässig.

 

Die Gemeinde Gnevkow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation und die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt. (Maßnahme-Nr. 02/2022). Daher ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2. Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3. Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

8,90 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

 106,80 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

213,60 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

 5,54 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

66,48 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

132,96 €

Aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten fallen die kalkulierten Entgelte höher aus. Da die Nutzungen aufgrund der Corona Pandemie geringer ausfielen, wurde mit einer ähnlichen Nutzung wie vor der Corona Pandemie gerechnet.

 

Das Gebührenaufkommen soll die entstandenen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.

 

Die Gemeindevertretung hat die Kalkulation sowie die entsprechenden Entgelte in der letzten Sitzung nicht beschlossen (14/BV/096/2022; Grund: Die Vorlage wird zurückgestellt. Die Beträge sollen und können den Bürgern in der Höhe nicht zugemutet werden!).

Auf folgende Entgelte hat sich die Gemeindevertretung verständigt:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

6,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

65,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

95,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

4,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

40,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

60,00 €

 

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt die Kalkulation zu den Nutzungsentgelten sowie folgende Benutzungsentgelte:

 

Großer Saal, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

6,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

65,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

95,00 €

Schulungsraum, Küche, Toiletten

 

                              Stundenweise

4,00 €

Halber Tag (1-12 Stunden)

40,00 €

Ganzer Tag (1-24 Stunden)

60,00 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

2022

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01.432290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Feuerwehr/Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

 

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Anlagen

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