Beschlussvorlage - 02/BV/084/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Siedenbollentin möchte unter zur Hilfenahme von Fördermitteln, die

Sanierung der Mehrzweckhalle für Kultur und Sport mit Außenanlagen realisieren.

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde durch den Bund aufgelegt.

Der Fördermittelantrag ist an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu

stellen.

Nach vorliegender Kostenschätzung würden die Gesamtkosten 817.000,00 € betragen. Eine Förderung von bis zu 75 % (612.750,00 €) der förderfähigen Kosten wäre möglich. Der Eigenanteil der Gemeinde würde somit mindestens 25% (204.250,00 €) betragen.

 

„Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.“

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin beschließt, grundsätzlich einen

Fördermittelantrag für die „Sanierung der Mehrzweckhalle für Kultur und Sport mit

Außenanlagen“ über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Eigenmittel sind in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen.

 

 

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Anlagen

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