Beschlussvorlage - 36/BV/126/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschloss am 07.04.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die Genehmigung am 04.07.2022

 

Gemäß § 82 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wurde angeordnet, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2022 haushaltswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen hat, die im Finanzhaushalt eine Verbesserung des unterjährigen jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -79.431 EUR im Haushaltsjahr 2022 bewirkt.

 

Das hierfür angezeigte bestgeeignete Mittel zur Umsetzung ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

Für die Entscheidung ist entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

Gleichzeitig werden mit Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung die verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren zu folgenden Produktsachkonten aufgehoben:

 

1.1.4.01.52310000/72310000   9.654 €

1.1.4.09.52320000/72320000 35.000 €

5.4.1.00.52338000/72338000   5.000 €

6.1.1.00.54421000/74421000   5.900 €

     55.554 €

 

Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge und die Aufhebung entscheidet der Bürgermeister.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und die gleichzeitige Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperren   i. H. v. 55.554 €.

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Finanz. Auswirkung

 

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